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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

5
December
2025
5 Minuten

Anpassung der Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel

Branchennews

Im Oktober hat die EU-Kommission eine technische Überarbeitung der Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) zur Konsultation veröffentlicht. Mit dieser Anpassung sollen die geltenden Regelungen an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2020 angepasst werden. Die endgültige Entscheidung über die Überarbeitung der Leitlinien ist bis Ende 2025 vorgesehen.

Überarbeitung der SPK-Beihilfeleitlinien im EU-ETS: Gründe, Ziele und Auswirkungen

Der Anpassungsbedarf an den aktuellen EU-ETS-Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) fällt umfangreich aus. Steigende CO₂-Kosten im EU-ETS 1 sowie anhaltend hohe und schwankende Energiepreise erhöhen das Risiko von Carbon Leakage. Besonders im Fokus steht dabei die energieintensive Industrie, für die Veränderungen der Strompreise direkte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben. Die geplante Reform verfolgt das Ziel, die Kompensation indirekter CO₂-Kosten an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen und mögliche Standortnachteile zu reduzieren.

Bereits mit der Verabschiedung der SPK-Beihilfeleitlinien im Jahr 2020 stellte die EU-Kommission eine Überprüfung zur Mitte des Handelszeitraums 2021–2030 in Aussicht. Die nun für 2025 geplanten Anpassungen resultieren aus zwei zusammenwirkenden Entwicklungen: Zum einen liegt der von der Kommission erwartete durchschnittliche EUA-Preis für 2030 bei 78 Euro pro Tonne CO₂ und damit deutlich über dem Niveau von rund 24 Euro im Jahr 2020; der aktuelle Marktpreis bewegt sich mit etwa 82 Euro sogar noch darüber. Zum anderen haben geopolitische Krisen und die starke Gaspreisvolatilität in vielen Mitgliedstaaten zu erheblich höheren Strompreisen geführt. Für energieintensive Industrien sind dadurch die indirekten CO₂-Kosten – also jene Kosten, die über steigende Strompreise weitergegeben werden – spürbar gestiegen, was das Risiko einer Produktionsverlagerung (Carbon Leakage) deutlich erhöht.

Neue Schwellenwerte zur Risikoermittlung im EU-ETS: Methodische Anpassungen beim Indirect Carbon Leakage Indicator (ICLI)

Die EU-Kommission hält bei der Überarbeitung der SPK-Beihilfeleitlinien an der bestehenden Methodik zur Bestimmung des Carbon-Leakage-Risikos fest. Maßgeblich bleibt der Indirect Carbon Leakage Indicator (ICLI), der sich aus Handelsintensität und indirekter Emissionsintensität ergibt. Der Schwellenwert für die indirekte Emissionsintensität soll jedoch abgesenkt werden, um den gestiegenen CO₂-Preisen im EU-ETS Rechnung zu tragen, während der Schwellenwert für die Handelsintensität unverändert bleibt. Dadurch wird der Anwendungsbereich der Strompreiskompensation erweitert: Künftig können auch stark international exponierte Sektoren mit bislang moderater Emissionsintensität als beihilfeberechtigt gelten.

Erweiterung von Anhang I: Neue förderfähige Sektoren bei der Strompreiskompensation

Im Rahmen der Überarbeitung der SPK-Beihilfeleitlinien im EU-ETS wird Anhang I mit den beihilfeberechtigten Sektoren erweitert, um weitere Industriezweige mit erhöhtem Carbon-Leakage-Risiko einzubeziehen. Neu aufgenommen werden unter anderem Chemie-, Kunststoff-, Textil- und Glasfaserbranchen sowie zentrale Grundstoffindustrien der Bauwirtschaft. Besondere Aufmerksamkeit erhält die geplante Aufnahme der Batterie- und Akkumulatorenherstellung, die im internationalen Wettbewerb als strategisch relevante Industrie eingestuft wird. Die Erweiterung dient sowohl dem Schutz vor Carbon Leakage als auch der Sicherung europäischer Wertschöpfungsketten.

Neuberechnung von Emissionsfaktoren, Benchmarks und Vermeidung einer Doppelkompensation

Der Entwurf der EU-Kommission sieht neben der Sektorerweiterung auch die Neuberechnung der CO₂-Emissionsfaktoren für 2026–2030 vor. Für Deutschland etwa soll künftig ein gemeinsamer Faktor mit Luxemburg gelten. Während in vielen europäischen Ländern der CO₂-Faktor sinken würde – für diesen Fall schlägt der Entwurf einen Übergangsmechanismus vor, der den betroffenen Mitgliedstaaten ein schrittweises Absenken ermöglicht – ergäbe sich in Deutschland ab 2026 sogar ein höherer Wert von 0,73. Bislang liegt dieser bei 0,72. Die bestehenden Produkt-Benchmarks bleiben unverändert. Zudem soll ein Mechanismus eingeführt werden, um Über- und Doppelkompensationen durch gleichzeitige Strompreiskompensation und kostenlose Zertifikatszuteilung zu vermeiden; die konkrete Ausgestaltung ist noch offen und soll 2026 vorgelegt werden. Ergänzend sieht das Eckpunktepapier des BMWE ein Wahlrecht zwischen Strompreiskompensation und geplantem Industriestrompreis vor.

Zeitplan für die Umsetzung der neuen EU-ETS-Beihilfeleitlinien

Die überarbeiteten EU-ETS-Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation werden schrittweise eingeführt. Bereits rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Mitgliedstaaten Beihilfen für neu aufgenommene Sektoren gewähren. Der Großteil der Änderungen tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft, einschließlich neuer Schwellenwerte, Emissionsfaktoren und Förderkriterien. Die Stromeffizienz-Benchmarks für neue Sektoren sowie die Regelungen zur Vermeidung von Doppelkompensation sollen im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht werden.

Weiterentwicklung statt Systemwechsel im EU-Emissionshandel

Die Überarbeitung der ETS-Beihilfeleitlinien zeigt, dass die EU-Kommission das Regelwerk kontinuierlich anpasst und auf wirtschaftliche Entwicklungen reagiert. Durch gesenkte Schwellenwerte und zusätzliche förderfähige Sektoren werden veränderte Marktbedingungen berücksichtigt. Statt den EU-ETS 1 grundlegend zu verändern, setzt die Kommission auf gezielte Förderinstrumente wie die Strompreiskompensation, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen und Carbon Leakage zu vermeiden. Die Reform verbindet damit Klimaschutz mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit und Standortstabilität.

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