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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen erlassen, um die allgemeinen Vorschriften für geringfügige Beihilfen zu ändern. Dabei handelt es sich um die De-minimis-Verordnung sowie die Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), wie beispielsweise Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung.
Diese neuen Regelungen werden bis zum 31. Dezember 2030 gültig sein. Durch die Anpassung der Regelungen will die Europäische Kommission sicherstellen, dass staatliche Beihilfen effektiv genutzt werden können, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu stärken. Die neuen Vorschriften sollen sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Unternehmen eine klarere und effizientere Rahmenbedingung bieten, um von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu profitieren.
Gemäß der aktuellen De-minimis-Verordnung sind geringfügige Beihilfen von Einschränkungen befreit. Diese Regelung beruht auf der Annahme, dass sie keine signifikanten Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben.
Die wichtigsten Änderungen:
Die geltende DAWI-De-minimis-Verordnung legt fest, bis zu welchem Betrag ein Ausgleich für Dienstleister von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse als beihilfefrei betrachtet wird und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist.
In den beschlossenen Änderungen an dieser Verordnung sind die folgenden Punkte hervorzuheben:
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, neue Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen festzulegen, markiert einen bedeutenden Schritt zur Anpassung der staatlichen Beihilfenregelungen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Diese Änderungen werden dazu beitragen, die Effizienz der staatlichen Unterstützung zu erhöhen und den Unternehmen in der EU eine verbesserte finanzielle Unterstützung zu bieten.
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