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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

22
March
2024
2 Min.

Beschluss steht: EU-Kommission verabschiedet neue Vorschriften für geringe staatliche Beihilfen

Branchennews

Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen erlassen, um die allgemeinen Vorschriften für geringfügige Beihilfen zu ändern. Dabei handelt es sich um die De-minimis-Verordnung sowie die Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), wie beispielsweise Leistungen im öffentlichen Verkehr und in der Gesundheitsversorgung.

Diese neuen Regelungen werden bis zum 31. Dezember 2030 gültig sein. Durch die Anpassung der Regelungen will die Europäische Kommission sicherstellen, dass staatliche Beihilfen effektiv genutzt werden können, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu stärken. Die neuen Vorschriften sollen sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Unternehmen eine klarere und effizientere Rahmenbedingung bieten, um von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu profitieren.

Wie sehen die Änderungen an den De-minimis-Verordnungen aus?

Gemäß der aktuellen De-minimis-Verordnung sind geringfügige Beihilfen von Einschränkungen befreit. Diese Regelung beruht auf der Annahme, dass sie keine signifikanten Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Anhebung des Höchstbetrags: Der Höchstbetrag pro Unternehmen wird über einen Zeitraum von drei Jahren von dem seit 2008 geltenden Betrag von 200.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben. Diese Anpassung zielt darauf ab, der Inflation Rechnung zu tragen und den Beihilfen einen angemessenen Spielraum zu bieten.
  • Einführung eines Erfassungssystems: Ab dem 1. Januar 2026 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, De-minimis- in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Berichtspflichten für Unternehmen zu verringern, indem die Daten zentral erfasst werden.
  • Einführung von "Safe Harbours": Es werden "Safe Harbours" eingeführt, um Finanzintermediäre zu entlasten. Dies bedeutet, dass Beihilfen in Form von Darlehen und Garantien leichter gewährt werden können, ohne dass die Finanzintermediäre verpflichtet sind, die Vorteile vollständig an die Endbegünstigten weiterzugeben. Diese Änderung soll die Effizienz bei der Vergabe von Finanzhilfen erhöhen.

Die geltende DAWI-De-minimis-Verordnung legt fest, bis zu welchem Betrag ein Ausgleich für Dienstleister von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse als beihilfefrei betrachtet wird und somit von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen ist.

In den beschlossenen Änderungen an dieser Verordnung sind die folgenden Punkte hervorzuheben:

  • Anhebung des Höchstbetrags: Über einen Zeitraum von drei Jahren wird der Höchstbetrag pro Unternehmen von dem seit 2012 geltenden Betrag von 500.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme hat zum Ziel, die Inflation zu berücksichtigen und den Beihilfen einen angemessenen Spielraum zu gewähren.
  • Einführung einer Erfassungsverpflichtung für De-minimis-Beihilfen: Auch bei der DAWI-De-minimis-Verordnung werden die Mitgliedstaaten ab dem 01. Januar 2026 verpflichtet sein, De-minimis-Beihilfen auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen. Dadurch werden die Berichtspflichten für Unternehmen verringert und die Transparenz beider Vergabe von Beihilfen verbessert.

Fazit

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, neue Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen festzulegen, markiert einen bedeutenden Schritt zur Anpassung der staatlichen Beihilfenregelungen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Diese Änderungen werden dazu beitragen, die Effizienz der staatlichen Unterstützung zu erhöhen und den Unternehmen in der EU eine verbesserte finanzielle Unterstützung zu bieten.

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