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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Angesichts steigender Energiepreise und des wachsenden globalen Wettbewerbs ist eine höhere Energieeffizienz für die deutsche Industrie entscheidend, um wettbewerbsfähig und innovativ zu bleiben. Deshalb hat die Bundesregierung im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ einen Energieeffizienzfonds ins Leben gerufen, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltet wird. Ziel ist es, Unternehmen gezielt bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Produktionsprozesse zu unterstützen.
Dieses Förderprogramm bietet Unternehmen finanzielle Anreize, um nachhaltige Technologien zu implementieren, Betriebskosten zu senken und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Unternehmen gezielt, um Investitionen in energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien zu unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Unternehmen, die ihre Energieeffizienz steigern und von Fördermitteln profitieren möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Antragsberechtigt sind:
• Produzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland (ausgenommen Energieversorger).
• Contractoren, die im Rahmen eines Contracting-Vertrages förderfähige Maßnahmen für ein berechtigtes Unternehmen umsetzen.
Die Förderung umfasst investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, darunter:
• Umstellung auf energieeffiziente Technologien in der Produktion
• Energieeinsparung durch effiziente Nutzung von Abwärme und Produktionsprozessen
• Optimierung von Produktionsabläufen, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken
Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Verbreitung von Effizienztechnologien zu unterstützen. Zugleich soll auch die Emission von Treibhausgasen gesenkt werden.
Unternehmen, die in umweltfreundliche Produktionsprozesse investieren, können eine Förderung von bis zu 20 Prozent der Investitionsmehrkosten erhalten. Diese Mehrkosten ergeben sich aus der Differenz zu einer technisch vergleichbaren, aber weniger umweltschonenden Investition. Die maximale Fördersumme beträgt 1,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt werden:
• Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 Euro
• Mindestens 5 Prozent spezifische Endenergieeinsparung im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre der betroffenen Anlage oder des Prozesses
• CO₂-Einsparung von mindestens 100 Kilogramm pro Jahr pro 100 Euro Investitionsmehrkosten
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-Online.
Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt der Projektträger Karlsruhe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die komplette Förderrichtlinie finden Sie hier.