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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

13
March
2026
2 Minuten

Bundesprogramm Energieeffizienz: Antragspause für Stromspeicher, Photovoltaik und elektrische Landmaschinen

Förderung

Seit dem 4. März 2026 gelten Änderungen im Bundesprogramm Energieeffizienz (FNR-Förderung). Aufgrund einer hohen Anzahl eingereichter Anträge hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) für ausgewählte Fördermaßnahmen eine Antragspause verhängt.
Das Förderprogramm war nach einer längeren Unterbrechung im November 2025 wieder geöffnet worden und richtet sich insbesondere an landwirtschaftliche Betriebe, die in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren möchten. Über das Programm konnten Betriebe Investitionszuschüsse für verschiedene Technologien und Effizienzmaßnahmen beantragen.
Mit der aktuellen Entscheidung reagiert die FNR auf die starke Nachfrage in einzelnen Förderbereichen. Für bestimmte Maßnahmen können daher vorerst keine neuen Anträge mehr gestellt werden, während andere Fördergegenstände weiterhin förderfähig bleiben.

Antragspause im Bundesprogramm Energieeffizienz: Diese Maßnahmen sind betroffen

Für folgende Fördergegenstände können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden: Stromspeichersysteme, insbesondere die Nachrüstung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen, sowie Photovoltaikanlagen ohne EEG-Förderung, also Anlagen ohne Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ebenfalls von der Antragspause betroffen sind elektrische und biokraftstoffbetriebene Landmaschinen, darunter beispielsweise elektrische Traktoren, Hoflader oder Futtermischwagen.

Bundesprogramm Energieeffizienz: Diese Maßnahmen bleiben weiterhin förderfähig

Weitere Maßnahmen aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz bleiben weiterhin förderfähig. Dazu zählen unter anderem Investitionen in elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen und Ventilatoren, thermische Energiespeicher, Energieschirme sowie festinstallierte Mehrfachbedeckungen in Gewächshäusern. Auch Vorkühler in Milchkühlanlagen sowie Reifendruckregelanlagen für Landmaschinen, sowohl zur Nachrüstung als auch in Neumaschinen, können weiterhin gefördert werden. Zudem können elektrifizierte Kleinstmaschinen weiterhin gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Änderungen veröffentlicht die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf ihrer Website.

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