Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Danach soll der nationale CO2-Preis für Brennstoffe auch im Jahr 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 liegen. Die abschließende Befassung des Bundesrates sowie die Verkündung des Gesetzes stehen noch aus.
Der CO2-Preis für Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel soll 2027 wie bereits 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 liegen. Das sieht das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor, das der Deutsche Bundestag am 15. Oktober 2026 angenommen hat. Die Bundesregierung begründet die Änderung mit dem Ziel, Unternehmen und Verbrauchern in einem angespannten Marktumfeld Planungssicherheit zu geben.
Wie stark sich der CO2-Preis auf die Brennstoffkosten auswirkt, lässt sich mit den gesetzlichen Standardwerten der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) abschätzen. Danach entstehen bei Erdgas rund 0,181 Tonnen CO2 je Megawattstunde, bezogen auf den Brennwert und bei Heizöl EL rund 2,68 Kilogramm CO2 je Liter. Daraus ergibt sich für 2027 folgende rechnerische Größenordnung, jeweils netto ohne Umsatzsteuer:

Hinweis: Die dargestellten Werte dienen ausschließlich der überschlägigen Orientierung und ersetzen keine individuelle Kostenberechnung. Die tatsächliche Kostenwirkung kann je nach Emissionsfaktoren, Brennstoffqualität, Vertragsgestaltung und Preisweitergabe durch den jeweiligen Energielieferanten abweichen.
Mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes soll für das Jahr 2027 weiterhin ein nationaler Preiskorridor gelten. Ohne diese Anpassung hätte sich der CO₂-Preis nach den Regelungen des geltenden BEHG an Auktionsergebnissen orientiert und wäre damit weniger vorhersehbar gewesen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Unternehmen und Verbrauchern auch im Jahr 2027 eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen. Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem einzelne Preisparameter angepasst. So soll der Preis für sogenannte Überschussmengen von 73 auf 71 Euro je Emissionszertifikat sinken.
Der Bundesrat hatte gegen den Regierungsentwurf keine Einwände erhoben. Seine abschließende Befassung mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz steht noch aus. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 20. November 2026 angesetzt. Erst nach Abschluss des Verfahrens und der Verkündung tritt die Regelung in Kraft.
Für Betriebe, die Erdgas oder Heizöl für Raumwärme, Warmwasser oder Prozesswärme einsetzen, wird die CO2-Kostenkomponente im Jahr 2027 voraussichtlich in einer bekannten Spanne liegen. Das betrifft etwa Bäckereien mit gasbetriebenen Öfen, Krankenhäuser und Hotels mit hohem Wärmebedarf. Unternehmen können den beschlossenen Preiskorridor als Orientierung für die Energiekostenplanung 2027 nutzen. Da das Gesetzgebungsverfahren zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, sollten die weiteren Entwicklungen jedoch aufmerksam verfolgt werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, den Übergang in den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) ab 2028 im Blick zu behalten. Nach aktueller Rechtslage ist dort eine marktbasierte Preisbildung vorgesehen.
Wie sich der CO2-Preis über Lieferverträge auswirkt, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Mittelfristig kann ein Transformationsplan helfen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen strukturiert zu bewerten. Unternehmen sollten die weitere Gesetzgebung sowie die Entwicklung des europäischen Emissionshandels aufmerksam verfolgen.
Stand: 29. Oktober 2026: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und amtlichen Veröffentlichungen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen; die abschließende Befassung des Bundesrates sowie die Verkündung standen zum Veröffentlichungszeitpunkt noch aus.


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