Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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Die Digitalisierung der KWK-Förderung in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf. Im Fokus steht dabei die Umstellung zentraler Verwaltungsverfahren auf digitale Prozesse. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierfür ein elektronisches Antragsportal etabliert, über das die Zulassung von Vorhaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vollständig online abgewickelt wird.
Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen und energieeffiziente KWK-Systeme (iKWK) inzwischen digitalisiert.
Die elektronische Abwicklung von Förderanträgen und Ausschreibungen sorgt für mehr Transparenz, verkürzte Bearbeitungszeiten und eine höhere Effizienz im gesamten Verfahren.
Für Unternehmen und Anlagenbetreiber ergeben sich daraus klare Anforderungen: Die Nutzung der digitalen BAFA- und BNetzA-Portale ist inzwischen eine zentrale Voraussetzung für die Teilnahme an der KWK-Förderung sowie an entsprechenden Ausschreibungsverfahren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) digitalisiert die KWK-Förderung und stellt die Antragstellung vollständig auf ein zentrales Online-Portal um. Im Mittelpunkt steht dabei das elektronische System „ELAN-K2“, über das Unternehmen ihre Zulassung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) künftig verpflichtend beantragen müssen. Bereits im Jahr 2024 wurde das digitale BAFA-Portal zunächst für die Zulassung von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeichern eingeführt. Es können darüber auch Anträge für KWK-Anlagen und energieeffiziente KWK-Systeme (iKWK) vollständig digital eingereicht werden.
Mit der Novellierung des KWKG Ende 2024 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen: Die Nutzung des BAFA-Portals ist seitdem für alle Antragsteller verpflichtend. Sämtliche Zulassungsverfahren im Rahmen der KWK-Förderung erfolgen ausschließlich über „ELAN-K2“. Auch gesetzliche Meldepflichten, insbesondere Nachweis- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Förderung, werden vollständig digital über das Portal abgewickelt.
Für Unternehmen bedeutet dies eine klare Umstellung der Prozesse im Fördermanagement. Voraussetzung für die Nutzung ist eine vorherige Registrierung im BAFA-Portal. Bestehende Zugänge, etwa aus der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR), sind hierfür nicht nutzbar. Unternehmen sollten die Registrierung daher frühzeitig einplanen, um Fristen im Rahmen der KWK-Zulassung sicher einzuhalten und Verzögerungen zu vermeiden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen und energieeffiziente KWK-Systeme (iKWK) erstmals vollständig digital durchgeführt. Für Unternehmen bedeutet dies eine grundlegende Umstellung: Die Teilnahme an KWK-Ausschreibungen erfolgt ausschließlich über elektronische Verfahren. In der Ausschreibungsrunde vom 1. Dezember 2025 kam ein neu etabliertes digitales Verfahren zum Einsatz, das mit klar definierten Formatvorgaben und verbindlichen Fristen verbunden war. Die Einreichung von Geboten war ausschließlich über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) möglich.
Derzeit sind keine weiteren Ausschreibungsrunden im KWK-Bereich vorgesehen. Dennoch gilt das elektronische Verfahren als richtungsweisend: Es ist davon auszugehen, dass die BNetzA bei zukünftigen KWK-Ausschreibungen erneut auf die digitale Abwicklung zurückgreifen wird. Auch im Rahmen der geplanten Kraftwerksstrategie könnte das elektronische Ausschreibungsverfahren eine zentrale Rolle spielen. Die im Dezember 2025 gewonnenen Erfahrungen schaffen hierfür eine belastbare Grundlage. Künftige Ausschreibungen dürften daher an die etablierten digitalen Prozesse der BNetzA anknüpfen und diese weiterentwickeln.

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