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6
May
2020
ca. 2 Min. Lesezeit

Langfristig gute Aussichten für das Einsparkonzept Energiebeschaffungstochter

Gesetzeslage

Die Einrichtung einer gewerblichen Energiebeschaffungstocher bringt für mittlere und größere Krankenhausträgergesellschaften neben dem Aufbau des zentralen Know-Hows und der Nutzung von Synergieeffekten natürlich auch Vorteile im Bereich der Stromnebenkosten mit sich. Durch den letztgenannten Faktor können aktuell beim Strombezug etwa 9% Kosten eingespart werden.

Bekanntermaßen ist diese Einsparungsmöglichkeit maßgeblich von der Höhe der EEG Umlage abhängig. Aus diesem Grund kam es in 2019 zu Verunsicherungen betreffend der langfristigen Tragfähigkeit des Einsparkonzepts, da sich die EEG Umlage erstmalig seit 2008 erheblich verringert hat.

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge liest man in diesem Zusammenhang die von der Bundesregierung beauftragte Veröffentlichung des Instituts der deutschen Wirtschaft vom 08.10.2018, in welcher die zukünftige Entwicklung der EEG Umlage berechnet worden ist. Aus dieser geht hervor, dass im nächsten Jahr wieder mit einem deutlichen Kostenzuwachs und dann für weitere fünf Jahre nicht mit erheblichen EEG-Umlagesenkungen zu rechnen ist. Je nach Szenario liegt die EEG Umlage in 2025 zwischen 6,27 und 10,04 Cent je Kilowattstunde Strom. Angesichts einer gewöhnlichen Amortisation dieses Einsparkonzepts innerhalb von sechs bis neun Monaten ist dies eine beruhigende Aussicht.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

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