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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

23
January
2026
6 Minuten

Emissionshandel im nationalen System (nEHS): Aktuelle Berichtspflichten für Unternehmen

Energie

Mit dem nationalen Emissionshandel (nEHS) gewinnt die CO₂-Bepreisung auch für zahlreiche Unternehmen in Deutschland zunehmend an Relevanz. Zwar besteht in der Übergangsphase von 2024 bis 2026 noch keine Verpflichtung zum Erwerb von Emissionszertifikaten oder zur Leistung von CO₂-Zahlungen, jedoch ist bereits eine verbindliche Berichtspflicht zu erfüllen: Unternehmen müssen ihre eingesetzten Brennstoffmengen an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) melden. Diese Berichtspflicht stellt keineswegs eine rein formale Vorstufe dar. Vielmehr schafft sie die Grundlage für den vollwertigen Emissionshandel ab 2027 und damit für künftig anfallende, reale CO₂-Kosten. Entsprechend kommt der korrekten und vollständigen Erfassung der Brennstoffdaten bereits heute eine erhebliche strategische Bedeutung zu, sowohl im Hinblick auf Kostensteuerung als auch auf langfristige Transformations- und Investitionsentscheidungen.

Der nationale Emissionshandel (nEHS): Grundlagen und Zielsetzung

Der nationale Emissionshandel (nEHS) erweitert die CO₂-Bepreisung auf fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor und ergänzt damit den bestehenden europäischen Emissionshandel. Während der EU-Emissionshandel (EU-ETS) in erster Linie große Industrieanlagen und energieintensive Prozesse erfasst, bezieht der nEHS einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen ein – auch außerhalb der klassischen Industrie. Ziel des Systems ist es, den Einsatz fossiler Energieträger schrittweise zu verteuern, Transparenz über verursachte CO₂-Emissionen zu schaffen und gezielt Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sowie in erneuerbare Energien zu fördern und zu beschleunigen.
In den Jahren 2024, 2025 und 2026 befindet sich der nationale Emissionshandel (nEHS) in einer Übergangs- beziehungsweise Berichtsphase. In diesem Zeitraum sind betroffene Unternehmen verpflichtet, ihre eingesetzten fossilen Brennstoffmengen vollständig und korrekt zu erfassen und zu melden. Eine Verpflichtung zum Erwerb von Emissionszertifikaten besteht hingegen ebenso wenig wie die Pflicht zur Leistung von CO₂-Zahlungen. Die jährliche Berichterstattung erfolgt elektronisch an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), die die gemeldeten Daten prüft und für den späteren Übergang in den vollwertigen Emissionshandel heranzieht.

Meldeverpflichtung nach nEHS: Wer ist betroffen?

Meldepflichtig im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) sind ausschließlich Unternehmen, die fossile Brennstoffe eigenständig beschaffen und diese im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Verkehr bringen. Hierzu zählen unter anderem Heizöl, Flüssiggas (LPG), Kohle sowie Erdgas, sofern dieses im Rahmen einer Direktbeschaffung oder über Sonderverträge bezogen wird. Typischerweise betrifft die Meldepflicht insbesondere Liegenschaftsbetreiber mit eigener Brennstoffbeschaffung sowie Contractoren und Energieversorgungsunternehmen. Nicht meldepflichtig sind hingegen Unternehmen, die ihre Energie ausschließlich über einen externen Energieversorger beziehen, beispielsweise im Rahmen eines klassischen Erdgasliefervertrags oder über Fernwärme. Unabhängig von einer eigenen Meldeverpflichtung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die CO₂-Kosten ab dem Übergang in den vollwertigen Emissionshandel ab 2027 in der Regel über die Energiepreise an die Endverbraucher weitergegeben werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung erfolgt an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Inhalt und Ablauf der Berichterstattung im nEHS

Im Rahmen der Berichtspflichten des nationalen Emissionshandels (nEHS) sind ausschließlich die eingesetzten Brennstoffmengen zu melden. Dazu zählen unter anderem der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden, die Menge an eingesetztem Heizöl in Litern sowie weitere fossile Brennstoffe, die in Kilogramm oder Tonnen zu erfassen sind. Eine eigenständige Berechnung der entstehenden CO₂-Emissionen ist nicht erforderlich, da die Umrechnung auf Basis gesetzlich festgelegter Emissionsfaktoren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfolgt. Die Berichterstattung bezieht sich jeweils auf das abgelaufene Kalenderjahr und ist jährlich nach dessen Ende elektronisch über das DEHSt-Portal einzureichen. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Meldung ist eine belastbare Datengrundlage, insbesondere in Form von Rechnungen, Zählerständen und Liefernachweisen, da diese die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der gemeldeten Angaben sicherstellen.

Warum die Berichtspflicht bereits heute entscheidend ist

Auch wenn in der Übergangsphase noch keine unmittelbaren Zahlungsverpflichtungen bestehen, ist die Berichtspflicht von zentraler Bedeutung. Die Meldung der Brennstoffmengen stellt eine wesentliche Grundlage für den Start des vollwertigen nationalen Emissionshandels ab 2027 dar. Auf Basis dieser Daten werden künftig die Zertifikatspflicht eingeführt, reale CO₂-Kosten erhoben und der wirtschaftliche Druck auf den Einsatz fossiler Energieträger deutlich zunehmen. Darüber hinaus trägt eine vollständige und korrekte Meldung maßgeblich zur Rechtssicherheit bei. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können in späteren Jahren Nachforderungen oder Bußgelder nach sich ziehen und zudem Risiken im Rahmen von Förderanträgen, Audits oder ESG-Prüfungen verursachen. Eine frühzeitige und ordnungsgemäße Berichterstattung hilft daher, finanzielle und regulatorische Unsicherheiten zu minimieren. Gleichzeitig stellen die Daten aus dem nationalen Emissionshandelssystem eine wichtige strategische Steuerungsgröße dar. Sie machen erstmals transparent, in welchem Umfang Unternehmen von fossilen Energieträgern abhängig sind, welche standortbezogenen CO₂-Kostenrisiken bestehen und wo konkrete Einsparpotenziale durch Effizienzmaßnahmen oder eine Elektrifizierung von Prozessen liegen.

Einordnung in regulatorische und strategische Rahmenbedingungen

Die Berichtspflicht im nationalen Emissionshandelssystem ist kein isoliertes Instrument, sondern steht in engem Zusammenhang mit weiteren regulatorischen und strategischen Entwicklungen. Insbesondere die Anforderungen aus der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) sowie dem Gebäudeenergiegesetz erhöhen den Druck zur energetischen Sanierung und machen belastbare Daten zu fossilen Verbräuchen zunehmend unverzichtbar. Parallel dazu gewinnt das ESG-Reporting an Bedeutung, da verlässliche Emissionsdaten eine zentrale Voraussetzung für transparente und prüffähige Nachhaltigkeitsberichte darstellen. Auch bei Förderprogrammen ist der Nachweis fossiler Energieverbräuche häufig Voraussetzung für eine Antragstellung oder Bewilligung. Darüber hinaus bilden CO₂-Daten eine wesentliche Grundlage für Transformations- und Dekarbonisierungsstrategien, da sie Investitionsentscheidungen objektiv und vergleichbar machen. CO₂ entwickelt sich damit zunehmend von einer rein umweltpolitischen Größe zu einer steuerbaren betriebswirtschaftlichen Kennzahl.

Berichtspflicht als Vorbereitung auf zukünftige Kostenwirkungen

Die Berichtspflichten im Zeitraum von 2024 bis 2026 sind als vorbereitende Phase für den künftig wirksamen CO₂-Preis zu verstehen. Unternehmen, die ihre Brennstoffmengen bereits heute systematisch erfassen und korrekt melden, reduzieren regulatorische und finanzielle Risiken, schaffen Planungssicherheit und legen die Grundlage für eine vorausschauende strategische Ausrichtung. Damit entsteht ein klarer Wettbewerbsvorteil, sobald der CO₂-Preis ab 2027 seine volle Kostenrelevanz entfaltet.

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