Sprechen Sie uns an für eine
unverbindliche Erstberatung!
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Seit dem 4. August 2024 trat die aktualisierte EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in Kraft, die neue Anforderungen für die Industrie und Tierhaltung festlegt. Zum Ende des Jahres 2024 präsentierte das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, um zentrale Bestimmungen der IED in nationales Recht zu integrieren.
Die neue EU-Richtlinie betrifft etwa 13.000 Anlagen in Deutschland, die unter die 4. BImSchV fallen. Sie betrifft insbesondere die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, die Nahrungsmittelproduktion, die rohstoffverarbeitende Industrie (einschließlich mineralischer Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), die Abfallbehandlung und -verbrennung sowie die Textil- und Lederindustrie.
Unternehmen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) fallen, müssen künftig Transformationspläne in ihre Umweltmanagementsysteme integrieren. Diese Pläne werden einer externen Prüfpflicht unterzogen, um sicherzustellen, dass die Unternehmensstrategien und Geschäftsmodelle mit den Klimazielen, insbesondere der Begrenzung des Klimawandels auf 1,5 °C, sowie dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft übereinstimmen.
Die spezifischen Anforderungen und Inhalte dieser Transformationspläne werden voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026 in einem delegierten Rechtsakt der EU festgelegt.
Weitere wichtige Änderungen:
Wichtig zu wissen: Unternehmen, die nachweislich in einer tiefgreifenden industriellen Transformation sind, können einen Aufschub von bis zu 8 Jahren erhalten, um die aktualisierten BVT-Schlussfolgerungen einzuhalten!
Die Industrieemissionen (IED) verfolgt das Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen, indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen reduziert oder vermieden werden. Dies geschieht durch die verbindliche Anwendung der „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT) im Genehmigungsverfahren sowie die obligatorische Einführung renommierter Umweltmanagementsysteme wie EMAS und ISO 14001. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Emissionen kontrolliert werden und Umweltstandards eingehalten werden. Ein weiterer Vorteil der Industrieemissionen (IED) ist die angestrebte Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens. Durch den integrativen Ansatz wird einerseits Rechtssicherheit und Klarheit für Unternehmen geschaffen, andererseits werden Betriebe entlastet und die Verfahren beschleunigt.
Die Umsetzung der IED bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Die neuen Anforderungen bedeuten für Unternehmen zusätzliche Pflichten, bieten jedoch auch die Chance, ihre Prozesse nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Wer frühzeitig handelt, kann die Umwelt- und Klimaziele besser erfüllen und sich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern – sei es durch optimierte Ressourcennutzung, den Einsatz innovativer Technologien oder eine verbesserte Genehmigungssituation.
Da viele Details, insbesondere zu den Transformationsplänen, noch durch ergänzende Regelungen konkretisiert werden, lohnt es sich für Unternehmen, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Eine frühzeitige Anpassung an die neuen Vorgaben kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch dazu beitragen, sich als Vorreiter einer umweltbewussten und zukunftsorientierten Industrie zu positionieren.