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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird ausgeweitet: Auch Anlagen, die erst nach 2026 in Betrieb gehen, können weiterhin Fördermittel erhalten. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes verlängert sich die Förderlaufzeit bis zum 31. Dezember 2030.
KWK-Anlagen spielen eine entscheidende Rolle in der Energiewende. Sie sorgen nicht nur für eine zuverlässige Stromversorgung bei Windflaute, sondern sind auch in der öffentlichen Wärmeversorgung etabliert. Dank der Gesetzesänderung können künftig auch moderne, flexible und steuerbare KWK-Anlagen gefördert werden, die ihren dauerhaften Betrieb nach 2026 aufnehmen.
Die Neuregelung des KWK-Gesetzes (KWKG) wurde am 25. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht. Damit erhalten Betreiber von KWK-Anlagen mehr Planungs- und Investitionssicherheit, da die Genehmigungs-, Planungs- und Bauprozesse für größere KWK- und Wärmeversorgungsanlagen in der Regel über zwei Jahre dauern.
Um die Förderperiode zu verlängern, initiierte das Kabinett am 11. Dezember eine Anpassung des KWK-Gesetzes. Der Bundestag beschloss am 31. Januar die Verlängerung der Förderung für KWK-Anlagen bis Ende 2030. Der Bundesrat stimmte am 14. Februar zu, wodurch die neue Regelung endgültig verabschiedet wurde.
Nach der bisherigen Gesetzeslage war eine Förderung für neue oder modernisierte KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher nur möglich, wenn der Betrieb spätestens bis zum 31. Dezember 2026 aufgenommen wurde. Die neue Regelung schafft nun erweiterte Anreize für den Ausbau und die Modernisierung von hocheffizienten KWK-Systemen, um die Energiewende weiter voranzutreiben.
Der Strom- und Wärmemarkt wächst im Zuge der Energiewende immer stärker zusammen. Wärmepumpen, die mit Strom betrieben werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung und versorgen immer mehr Gebäude mit nachhaltiger Wärme. Gleichzeitig werden Wärmenetze in vielen Kommunen ausgebaut oder neu eingeführt, um ganze Gebiete effizient und zentral zu beheizen.
Auch moderne KWK-Anlagen spielen weiterhin eine entscheidende Rolle im zukünftigen Energiemarkt – insbesondere, wenn sie auf erneuerbare Brennstoffe umgerüstet oder effizient modernisiert werden. Dies gilt sowohl für fossile KWK-Anlagen, die schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden, als auch für KWK-Systeme, die bereits mit grünen Brennstoffen arbeiten.
Bis etwa 2030 werden viele fossile Kraftwerke durch KWK-Anlagen ersetzt, da sie in Kombination mit Wärmenetzen und Wärmespeichern eine stabile Energieversorgung gewährleisten. Besonders in Zeiten mit geringem Wind- und Solarstrom können KWK-Anlagen eine wichtige Sicherheitsreserve im Stromnetz darstellen, um Versorgungslücken zu schließen und die Netzstabilität zu sichern.
Mit der verlängerten KWK-Förderung bis 2030 wird ein wichtiger Grundstein für eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung gelegt. Die Gesetzesänderung ermöglicht den technologischen Fortschritt und die Modernisierung von KWK-Anlagen, um sie noch effizienter und klimafreundlicher zu gestalten.
Eines steht fest: KWK bleibt ein Schlüssel zur Energiewende – heute, morgen und über 2030 hinaus.