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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

13
September
2024
2 Min.

KfW 255 Zuschuss: Heizungsförderung für Unternehmen und Kommunen

Förderung

Ab dem 27. August 2024 können Unternehmen Anträge auf Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW stellen. Diese Förderung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Um förderfähig zu sein, müssen Unternehmen ihre Projekte vor Beginn der Bauarbeiten im KfW-Portal registrieren und sicherstellen, dass alle Verträge entsprechende Bedingungen zur aufschiebenden oder auflösenden Wirkung enthalten. Für Projekte, die vor dem offiziellen Antragsstart begonnen wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. November 2024, um die Anträge nachträglich einzureichen.

Der Start der Heizungsförderung für Kommunen verzögert sich jedoch: Anstatt wie ursprünglich für August 2024 geplant, wird die Antragstellung voraussichtlich erst Ende November 2024 möglich sein. Um trotzdem frühzeitig von den Fördermitteln zu profitieren, hat die KfW eine Übergangsregelung eingeführt. Kommunen, die ihre Projekte zwischen dem 1. September 2024 und der Freischaltung des Antragsportals beginnen möchten, müssen diese vorab anmelden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Förderanspruch bestehen bleibt, selbst wenn die Bauarbeiten bereits gestartet sind.

Welche Bedingungen müssen für den KfW 255 Zuschuss erfüllt sein?

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Heizungsunterstützungsanlagen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Das Vorhaben betrifft ein bestehendes Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist.
  • Nach Abschluss aller Maßnahmen muss das Nichtwohngebäude den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
  • Durch das Projekt wird entweder die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht.
  • Der Einbau der neuen Heizung oder der Anschluss an ein Netz muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems kombiniert werden.

Was sind die Förderdetails des KfW 255 Zuschusses?

Der maximale Betrag der förderfähigen Gesamtkosten für das Gebäude, der bei der Berechnung des KfW 255 Zuschusses berücksichtigt wird, beträgt:

  • Pauschal 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche.
  • Zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude mit einer Größe von mehr als 150 m² bis 400 m².
  • Zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude mit einer Größe von mehr als 400 m² bis 1000 m².
  • Zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1000 m².

Förderfähig sind verschiedene Heizungsanlagen und deren Kombinationen, sofern sie die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen, darunter:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Heizungen, die für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sind (Förderung der Investitionsmehrkosten)
  • Innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Übergangsregelungen und wichtige Schritte für die KfW-Förderung

Die KfW bietet für alle Antragsteller detaillierte Anleitungen und Musterverträge, die den Ablauf der Förderanträge genau erläutern. Diese Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden und die Projekte erfolgreich gefördert werden. Alle notwendigen Infoblätter und Formulare finden Sie auf der Website der KfW.

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