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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Ab dem 27. August 2024 können Unternehmen Anträge auf Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW stellen. Diese Förderung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Um förderfähig zu sein, müssen Unternehmen ihre Projekte vor Beginn der Bauarbeiten im KfW-Portal registrieren und sicherstellen, dass alle Verträge entsprechende Bedingungen zur aufschiebenden oder auflösenden Wirkung enthalten. Für Projekte, die vor dem offiziellen Antragsstart begonnen wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. November 2024, um die Anträge nachträglich einzureichen.
Der Start der Heizungsförderung für Kommunen verzögert sich jedoch: Anstatt wie ursprünglich für August 2024 geplant, wird die Antragstellung voraussichtlich erst Ende November 2024 möglich sein. Um trotzdem frühzeitig von den Fördermitteln zu profitieren, hat die KfW eine Übergangsregelung eingeführt. Kommunen, die ihre Projekte zwischen dem 1. September 2024 und der Freischaltung des Antragsportals beginnen möchten, müssen diese vorab anmelden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Förderanspruch bestehen bleibt, selbst wenn die Bauarbeiten bereits gestartet sind.
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Heizungsunterstützungsanlagen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind:
Der maximale Betrag der förderfähigen Gesamtkosten für das Gebäude, der bei der Berechnung des KfW 255 Zuschusses berücksichtigt wird, beträgt:
Förderfähig sind verschiedene Heizungsanlagen und deren Kombinationen, sofern sie die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen, darunter:
Die KfW bietet für alle Antragsteller detaillierte Anleitungen und Musterverträge, die den Ablauf der Förderanträge genau erläutern. Diese Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden und die Projekte erfolgreich gefördert werden. Alle notwendigen Infoblätter und Formulare finden Sie auf der Website der KfW.