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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

13
June
2025
4 Minuten

Koalitionsvertrag 2025: Perspektiven für ein flexibles Strommarktdesign

Gesetzeslage

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD setzt wichtige energiepolitische Akzente. Besonders im Fokus steht die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns - als zentrale Voraussetzung für eine gelingende Energiewende.

Das bisherige Strommarktsystem in Deutschland war lange Zeit durch eine konstante Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken und eine weitgehend starre Nachfrageseite geprägt. Mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere aus Windkraft und Photovoltaik, verändert sich dieses System grundlegend. Die Stromerzeugung erfolgt zunehmend volatil und erfordert neue Ansätze in der Marktgestaltung.

Ein zukunftsfähiges Strommarktdesign muss diese veränderten Rahmenbedingungen abbilden. Es braucht flexible Strukturen, die sowohl auf der Erzeugungs- als auch auf der Nachfrageseite reagieren können.

Strommarktdesign im Wandel: BMWK benennt zentrale Handlungsfelder

Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wird seit Jahren intensiv darüber diskutiert, wie Strommärkte künftig gestaltet werden müssen, um die Klimaneutralitätsziele bis 2045 zu erreichen. Dabei gilt es, ambitionierte Klimaziele mit regulatorischen Anforderungen, Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.

Im August 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Diskussionspapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“. Das Papier benennt zentrale Handlungsfelder, darunter verlässliche Investitionsbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, die stärkere Berücksichtigung regionaler Rahmenbedingungen – beispielsweise durch differenzierte Netzentgelte oder gezielte Förderprogramme – sowie die notwendige Flexibilisierung der Stromnachfrage.

Zu jedem dieser Themenfelder skizziert das BMWK verschiedene Optionen und konkrete Vorschläge. Ziel ist es, einen stabilen, effizienten und zukunftsfähigen Strommarkt zu entwickeln, der den Anforderungen einer klimaneutralen Energieversorgung gerecht wird.

Auch auf europäischer Ebene wurde im Juli 2024 mit der Reform des Strommarktes ein wichtiger Schritt vollzogen. Mit der Reform der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (VO (EU) 2019/943) legt die EU künftig einen besonderen Fokus auf Power Purchase Agreements (PPAs) und Contracts for Difference (CfDs) als zentrale Instrumente zur Marktgestaltung.

Wie positioniert sich die neue Bundesregierung zum Strommarktdesign?

Die kurze Antwort: zurückhaltend. Strommarktdesign findet im Koalitionsvertrag keine Erwähnung. Zwar betont der Koalitionsvertrag den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Ausbau der Netzinfrastruktur und benennt Flexibilisierungspotenziale – etwa im Bereich der Energiespeicher. Eine übergeordnete, strategische Vision für die zukünftige Ausgestaltung des Strommarkts fehlt jedoch.

Eine klare Aussage trifft die Bundesregierung lediglich in Bezug auf die einheitliche Stromgebotszone: Trotz zunehmender regionaler Unterschiede im Stromangebot bekennt sie sich ausdrücklich zum Fortbestand einer gemeinsamen Gebotszone für Deutschland und Luxemburg.

Die sogenannte Kraftwerksstrategie, die bereits von der Vorgängerregierung angestoßen wurde, findet sich in Teilen wieder. Während die Ampelkoalition noch den Ausbau wasserstofffähiger („H2-ready“) Kraftwerke durch Ausschreibungen fördern wollte, sieht der aktuelle Koalitionsvertrag technologieoffene Anreize für den Bau von bis zu 20 GW Gaskraftwerkskapazitäten bis 2030 vor. Eine explizite Verpflichtung zur H2-Readiness fehlt jedoch. Nun liegt es am Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dieses Vorhaben in Brüssel durchzusetzen – was angesichts europäischer Vorgaben eine Herausforderung darstellt.

Überraschend ist ein weiterer Punkt: Reservekraftwerke sollen nicht mehr nur Versorgungssicherheit gewährleisten, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises beitragen. Dieses Konzept steht jedoch im Spannungsfeld mit europarechtlichen Rahmenbedingungen und den Interessen der MarktteilnehmerInnen. Ob sich diese Idee tatsächlich in der Praxis durchsetzen lässt und das Strommarktdesign künftig prägt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Entwicklungen in diesem Bereich bleiben dynamisch.

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