Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

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Die Bundesnetzagentur hat einen aktuellen Zwischenbericht zur geplanten Reform der Stromnetzentgelte veröffentlicht. Hinter der sogenannten AgNes-Reform verbirgt sich eine der umfassendsten Anpassungen der Entgeltsystematik der vergangenen Jahre. Ziel der Reform ist es, die Kosten für die Nutzung der Stromnetze künftig ausgewogener zu verteilen, die Flexibilisierung des Stromsystems voranzutreiben und die Netzinfrastruktur gezielt auf die Anforderungen der Energiewende auszurichten.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die neuen Regelungen voraussichtlich ab dem Jahr 2029 in Kraft treten sollen. Sie betreffen sowohl private Haushalte als auch Unternehmen, einschließlich Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und Energiespeichern.
Die derzeitigen Regelungen zur Berechnung der Stromnetzentgelte basieren weitgehend auf Strukturen aus dem Jahr 2005 und sind angesichts der tiefgreifenden Veränderungen im Energiesystem nur noch eingeschränkt zeitgemäß. Der starke Ausbau erneuerbarer Energien, die zunehmende Dezentralisierung der Stromerzeugung sowie wachsende Anforderungen an die Netzinfrastruktur führen zu steigenden Kosten, insbesondere im Netz- und Engpassmanagement, und zu einer zunehmend ungleichen Belastung einzelner Nutzergruppen. Vor diesem Hintergrund zielt die Reform auf eine gerechtere Verteilung der Netzkosten, eine langfristig stabile Netzfinanzierung, mehr Flexibilität im Stromverbrauch sowie die Reduzierung kostenintensiver Engpassmaßnahmen ab. Mit einem jährlichen Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro ist sie ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung des Energiesystems. Die aktuelle Diskussion knüpft dabei an frühere Entlastungsmaßnahmen und staatliche Zuschüsse an, die in den vergangenen Jahren die Stromkostenstruktur bereits spürbar beeinflusst haben.
Für Unternehmen und Großverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh sieht die Bundesnetzagentur im Zuge der Reform der Stromnetzentgelte eine grundlegende Anpassung der bestehenden Entgeltsystematik vor. Kern dieser Neuausrichtung ist die Ablösung des bisherigen Leistungspreises durch ein differenziertes, stärker an der tatsächlichen Netznutzung ausgerichtetes Preismodell.
Künftig soll sich die Entgeltstruktur aus einem Kapazitätspreis, der in Euro pro Kilowatt und Jahr erhoben wird, einem Arbeitspreis für den Stromverbrauch innerhalb der gebuchten Kapazität sowie einem zusätzlichen Preisaufschlag bei Überschreitungen dieser Kapazität zusammensetzen. Mit dieser Neugestaltung verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, Unternehmen größere Handlungsspielräume im Umgang mit ihrem Stromverbrauch zu eröffnen. Insbesondere sollen sie in die Lage versetzt werden, flexibler auf kurzfristige Preissignale am Strommarkt zu reagieren, etwa durch eine gezielte Verlagerung ihres Verbrauchs in Zeiten niedriger Strompreise. Die Förderung dieser Verbrauchsflexibilität wird als zentraler Hebel betrachtet, um die Effizienz des Stromsystems zu steigern, Lastspitzen zu reduzieren und die Integration erneuerbarer Energien nachhaltig zu unterstützen.
Im Zuge der Reform der Stromnetzentgelte plant die Bundesnetzagentur, Betreiber von Stromspeichern künftig stärker an der Finanzierung der Netzinfrastruktur zu beteiligen. Vorgesehen ist die Einführung eines moderaten Kapazitätspreises für Batteriespeicher und Pumpspeicherkraftwerke, während verbrauchsabhängige Netzentgelte für Speicher nicht erhoben werden sollen, um ihre netzdienliche Funktion nicht zu beeinträchtigen.
Die Bundesnetzagentur unterstreicht dabei die zentrale Bedeutung von Stromspeichern für die Integration erneuerbarer Energien und die Sicherung der Netzstabilität. Für Heimspeicher im Niederspannungsbereich sind weiterhin keine gesonderten Netzentgelte vorgesehen, um dezentrale Speicherlösungen auch künftig wirtschaftlich attraktiv zu halten.
Im Zuge der Reform der Stromnetzentgelte rücken Prosumer stärker in den Fokus, also Verbraucher, die etwa mit eigenen Photovoltaikanlagen einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen. Nach den Plänen der Bundesnetzagentur sollen sie künftig einen höheren Grundpreis zahlen, da sie trotz geringerer Strombezüge weiterhin vollständig auf die Versorgungssicherheit und Infrastruktur der Stromnetze angewiesen sind.
Die zusätzliche Belastung soll regional unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Ziel ist eine verursachungsgerechtere Verteilung der Netzkosten, ohne die Eigenstromerzeugung grundsätzlich zu benachteiligen. Betreiber von Steckersolaranlagen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform der Stromnetzentgelte ab 2029 ist die Einführung dynamischer Netzentgelte. Diese sollen sich künftig an der aktuellen Auslastung der Stromnetze orientieren und über zeitlich variable Preissignale Netzengpässe transparent machen. Anders als klassische Netzentgelte dienen sie nicht der Finanzierung der Netzinfrastruktur, sondern der gezielten Steuerung von Verbrauch und Einspeisung. Je nach Netzsituation können die Entgelte daher sowohl entlastend als auch belastend wirken. Die Bundesnetzagentur sieht darin ein zentrales Instrument zur Reduzierung kostenintensiver Redispatch-Maßnahmen, deren Kosten im Jahr 2025 inklusive Reservekraftwerken rund 3,06 Milliarden Euro betrugen. Ein konkretes Ausgestaltungskonzept soll allerdings erst 2027 entwickelt werden. Die Einführung ist gestaffelt geplant: für Stromspeicher frühestens ab 2030, für Einspeiser ab 2032. Für Niederspannungskunden sind perspektivisch freiwillige Opt-in-Modelle vorgesehen.
Mit der Reform der Stromnetzentgelte ab 2029 verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, das Stromsystem stärker auf Flexibilität und Netzstabilität auszurichten. Neben einer gerechteren Kostenverteilung sollen neue Preis- und Kapazitätsmodelle Netzengpässe reduzieren, Investitionen effizienter steuern und die langfristigen Kosten des Netzausbaus begrenzen. Zugleich wird die Finanzierung der Stromnetze auf eine breitere und robustere Basis gestellt.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise: Eine Konsultation ist für den Sommer 2026 vorgesehen, der Abschluss der Rahmenfestlegung bis Ende 2026, weitere Konkretisierungen im Jahr 2027. Die neue Netzentgeltsystematik soll im Januar 2029 in Kraft treten. Hintergrund sind unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sowie das Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zum 31. Dezember 2028.

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