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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in der vergangenen Woche das Vorverfahren für die zweite Runde des Förderprogramms „Klimaschutzverträge“ gestartet. Dies markiert den ersten Schritt in Richtung der zweiten Gebotsrunde, die voraussichtlich Ende des Jahres stattfinden wird.
Industrieunternehmen beim Bau und Betrieb großer, klimafreundlicher Produktionsanlagen, die sonst wirtschaftlich nicht rentabel wären. Dies führt zu einer erheblichen Einsparung von Treibhausgasen und treibt die notwendige Markttransformation voran. Durch Klimaschutzverträge werden Anreize geschaffen, um Technologien und Infrastrukturen für eine klimafreundliche Produktion bereits jetzt in Deutschland zu entwickeln und aufzubauen. Dies umfasst unter anderem die Errichtung von Produktionsanlagen und Transportwegen für Wasserstoff sowie die Entwicklung von Know-how in der Finanzierung, dem Bau und Betrieb solcher Anlagen und die Etablierung von Märkten für klimafreundliche Produkte (sogenannte grüne Leitmärkte).
Konkret funktionieren Klimaschutzverträge so: Sie schützen Unternehmen vor Preisrisiken (beispielsweise bei Wasserstoff oder CO₂), gleichen zusätzliche Kosten aus und schaffen somit sichere Investitionsbedingungen. Sobald die Investition für das geförderte Unternehmen rentabel wird, erfolgt eine Rückzahlung an den Staat. Dies beschleunigt die Transformation der Industrie, fördert die deutsche Wirtschaft und trägt entscheidend zur Klimaneutralität bei.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde des Förderprogramms „Klimaschutzverträge“ gestartet. Unternehmen, die im zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchten, müssen die erforderlichen Informationen bis zum 30. September 2024 einreichen – auch wenn sie bereits Unterlagen im Rahmen des ersten vorbereitenden Verfahrens oder des ersten Gebotsverfahrens übermittelt haben. In diesem Vorverfahren werden notwendige Informationen gesammelt, um das anschließende Gebotsverfahren effektiv und bedarfsgerecht gestalten zu können. Ein besonderer Fokus der zweiten Runde liegt auf CCUS-Technologien, entsprechend den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie.
Die Durchführung der zweiten Runde steht aktuell unter Haushaltsvorbehalt und erfordert zudem eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die erste Gebotsrunde der Klimaschutzverträge endete am 11. Juli 2024. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am ersten vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, hatten vier Monate Zeit, um eine 15-jährige Förderung ihrer Transformationsprojekte mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Milliarde Euro einzureichen. Das Interesse seitens der Industrie war groß: Es wurden rund 20 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen, das die ausgeschriebenen 4 Milliarden Euro deutlich überstieg, eingereicht. Darunter befinden sich zahlreiche innovative Projekte mit neuartigen Technologien aus verschiedenen Branchen, die einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität leisten sollen. Gebote kamen sowohl aus der Großindustrie als auch aus dem Mittelstand, darunter viele Wasserstoffprojekte.
Die eingereichten Gebote der ersten Runde werden derzeit umfassend ausgewertet. Der Abschluss der ersten Klimaschutzverträge auf Basis dieser Gebote ist für den Herbst geplant.
Deutschland ist weltweit das erste Land, das ein Förderprogramm durch Klimaschutzverträge eingeführt hat. Zahlreiche andere Länder arbeiten an ähnlichen Fördermodellen, bei denen ebenfalls Differenzverträge verauktioniert werden sollen. Die erste Runde der Klimaschutzverträge diente dazu, in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Wissenschaft und der Europäischen Kommission wertvolle Erfahrungen für die Gestaltung zukünftiger Förderinstrumente und Gebotsrunden zu sammeln.
Die Bekanntmachung zum Start des zweiten vorbereitenden Verfahrens der Klimaschutzverträge finden Sie im Bundesanzeiger.