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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

17
July
2026
4 Minuten

StromVKG beschlossen: Gesetzlicher Rahmen für den Kapazitätsmarkt

Branchennews

Mit dem Beschluss des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) durch den Bundestag am 9. Juli 2026 und der anschließenden Zustimmung des Bundesrates am 10. Juli 2026 ist der rechtliche Rahmen für einen deutschen Kapazitätsmarkt geschaffen. Der Kapazitätsmarkt vergütet die Bereitstellung gesicherter Stromerzeugungs- und Flexibilitätskapazitäten, um die Versorgungssicherheit auch in Zeiten geringer Einspeisung aus erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Damit können noch in diesem Jahr die ersten Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten starten. Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgungssicherheit im Stromsystem langfristig zu stärken und ausreichend gesicherte Erzeugungsleistung für Zeiten bereitzustellen, in denen erneuerbare Energien wetterbedingt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die erste Ausschreibungsrunde ist für den 8. September 2026 vorgesehen. Für Unternehmen, Kommunen und die Energiewirtschaft ist das Gesetz von besonderer Bedeutung, da es die künftige Ausgestaltung der Stromversorgung und die Finanzierung zusätzlicher Absicherungskapazitäten beeinflusst. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Versorgungssicherheit in einem zunehmend auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem gewährleistet werden kann.

StromVKG: Ausschreibungen und Rahmenbedingungen

Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) schafft die Grundlage für einen Kapazitätsmarkt, der schrittweise bis zum Jahr 2031 aufgebaut werden soll. Hierzu sind mehrere Ausschreibungsrunden für neue gesicherte Erzeugungskapazitäten vorgesehen. Den Auftakt bilden zwei Ausschreibungen für sogenannte Langzeitkapazitäten mit einem Umfang von jeweils 4,5 Gigawatt. Die Gebotstermine sind auf den 8. September und den 29. Dezember 2026 festgelegt. Teilnahmeberechtigt sind Anlagen, die über einen Zeitraum von mindestens zehn aufeinanderfolgenden Stunden Strom mit mindestens 80 Prozent ihrer installierten Leistung bereitstellen können. Eine weitere Ausschreibungsrunde mit 2 Gigawatt ist für Mai 2027 vorgesehen, wobei hierfür keine entsprechenden Langzeitanforderungen gelten. Ab den Ausschreibungen in den Jahren 2027 und 2029 wird der Teilnehmerkreis erweitert. Dann können neben neuen Kraftwerken auch Speicher, flexible Verbrauchseinrichtungen sowie Bestandsanlagen einbezogen werden. Die jeweiligen Ausschreibungsvolumina sollen auf Grundlage des Versorgungssicherheitsmonitorings von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde zudem der Höchstwert für Gebote auf 244.000 Euro pro Megawatt und Jahr angepasst. Darüber hinaus sind regionale Vorgaben vorgesehen, um den Ausbau von Kapazitäten an netzrelevanten Standorten zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem die Vorgabe, einen Teil der Kapazitäten im Norden Deutschlands zu errichten. Die Umsetzung des StromVKG steht weiterhin unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Ausschreibungsverfahren können bereits vorbereitet und durchgeführt werden, eine endgültige Zuschlagserteilung ist jedoch erst nach Vorliegen der Genehmigung möglich.

Auswirkungen des StromVKG auf Unternehmen und Kommunen

Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) werden die Rahmenbedingungen für den Aufbau eines deutschen Kapazitätsmarktes geschaffen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit im Stromsystem auch bei einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien langfristig zu gewährleisten und ausreichende gesicherte Erzeugungskapazitäten bereitzustellen. Für Unternehmen, Kommunen und andere Stromverbraucher ist insbesondere relevant, wie sich die Finanzierung des Kapazitätsmarktes künftig auf die Kosten im Energiesystem auswirken wird. Gleichzeitig gewinnt eine strategische Strombeschaffung an Bedeutung, da volatile Strompreise und die zunehmende Integration erneuerbarer Energien die Anforderungen an das Energiemanagement weiter erhöhen. Besondere Relevanz hat das StromVKG für Unternehmen mit flexiblen Stromverbräuchen. Ab den Ausschreibungsrunden 2027 und 2029 sollen neben neuen Erzeugungsanlagen auch Speicher, Bestandsanlagen und flexible Lasten in den Kapazitätsmarkt einbezogen werden. Unternehmen, die ihre Energieverbräuche analysieren und Lasten gezielt steuern können, erhalten dadurch potenziell zusätzliche Möglichkeiten zur Marktteilnahme. Eine fundierte Lastganganalyse kann dabei helfen, bestehende Flexibilitätspotenziale zu identifizieren und zu bewerten. Der weitere Ausbau des Kapazitätsmarktes ist bereits geplant. Nach den derzeitigen Vorstellungen soll ab 2032 ein umfassenderes Marktdesign den langfristigen Bedarf an gesicherter Leistung abdecken. Die entsprechenden Regelungen will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) voraussichtlich im Jahr 2027 vorlegen. Voraussetzung für die Umsetzung der ersten Ausschreibungen bleibt die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission. Vor diesem Hintergrund kann es für Unternehmen und Kommunen sinnvoll sein, ihre Strategien in den Bereichen Strombeschaffung, Lastmanagement, Energiespeicherung und Eigenerzeugung frühzeitig an die künftigen Rahmenbedingungen des Energiemarktes anzupassen.

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