Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb


Mit dem veröffentlichten Ergebnisprotokoll des Koalitionsausschusses bekräftigt die Bundesregierung die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes. Künftig soll das Regelwerk unter dem Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ geführt werden. Das Ergebnisprotokoll enthält keine neuen inhaltlichen Festlegungen zur Gebäudeenergiepolitik
Ziel der Bundesregierung ist es, einen technologieoffeneren, flexibleren und einfacheren Rechtsrahmen zu schaffen. Unklar bleibt jedoch, welchen Umfang die Neuregelung haben wird – insbesondere, ob lediglich einzelne Paragrafen oder das gesamte Gebäudeenergiegesetz betroffen sind. Auch zur Zukunft der 65-Prozent-Anforderung für erneuerbare Energien oder zur Umsetzung europäischer Vorgaben enthält das Protokoll keine konkreten Festlegungen.
Stattdessen haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) bis Ende Januar 2026 Eckpunkte für die Novelle zu erarbeiten. Auf dieser Basis soll anschließend zeitnah ein Kabinettsentwurf erstellt werden. Der Beschluss der Gesetzesnovelle ist für Ende Februar 2026 vorgesehen.
Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bleibt damit zunächst offen. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

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