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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Am 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen, die bisher in § 12 EnEV geregelt wurde, in §§ 74-78 GEG überführt und in einigen Teilen angepasst. Eine korrekt durchgeführte energetische Inspektion von Klimaanlagen birgt große Chancen signifikante Energieeinsparpotenziale aufzudecken.
Am Anfang eines solchen Projektes steht der notwendige Datenaustausch, um durch Dokumente wie Anlagenschemata und Inbetriebnahmeprotokolle den darauffolgend stattfindenden Ortstermin maximal zielführend vozubereiten. Vor Ort unterziehen die Kolleg:innen die zu prüfenden Anlagen einer Sichtkontrolle und messen Luftvolumenströme, Druckdifferenzen im System sowie Stromaufnahme der Zu- und Abluft-Ventilatoren. Die sich daraus ergebenen Energiekennwerte der Anlagen fließen mit erarbeiteten Effizienzmaßnahmen zu Reduzierung des Energiebezugs in einen Bericht, der in einer Abschlussbesprechung zusammengefasst präsentiert wird.
Eine ausgewählte Referenz zum Produkt.
EI nach §12 EnEV
Maritim Hotelgesellschaft mbH
Ulrich Geilen
Leiter Energiewirtschaft