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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Um zu überprüfen, ob die Klimatisierung von Gebäuden eines Unternehmens seit Inbetriebnahme einer Klimaanlage nach wie vor energieeffizient abläuft, hat der Gesetzgeber seit dem 01. November 2020 mit den §§ 74-78 GEG (vorher: § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV)) Betreiber einer Klimaanlage verpflichtet, mindestens alle zehn Jahre eine energetische Inspektion der Anlagen durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen bietet ein breites Feld möglicher sinnvoller Leistungen. Daher haben wir – ähnlich wie bei unseren Energieaudits – gemeinsam mit unseren Kunden frei wählbare Module entwickelt. So ermitteln wir in unserem Basispaket zunächst zielgerichtet den Energiekennwert einer Anlage, übernehmen jedoch auf Wunsch gern auch sämtliche Messungen, Entwickeln Einsparpotenziale inklusive konkreter Handlungsempfehlungen oder simulieren im Fall von mehrstufigen, komplexen Klimasystemen den optimalen Anlagenbetrieb.
Eine ausgewählte Referenz zum Produkt.
EI nach §12 EnEV
Maritim Hotelgesellschaft mbH
Ulrich Geilen
Leiter Energiewirtschaft