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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

Energieberatung
Nichtwohngebäude

Energie- und Klimathemen nehmen immer stärker an Relevanz für ein zukunftsfähiges Unternehmen zu. Unsere Aufgabe als Energieberater für Unternehmen ist es, Sie dabei als starker Partner gut zu beraten und durch technische und kaufmännische Maßnahmen Ihre Energiekosten und CO²-Emmissionen zu senken.

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BAFA-Förderung nutzen, Zuschuss für Ihr Nichtwohngebäude sichern!

Besonders im Unternehmenskontext ist es wichtig, seine (Energie-)Kosten im Blick zu haben. Doch ist das Thema Energie und Nachhaltigkeit enorm weitläufig und medial breitgetreten. Da ist es gar nicht so einfach zu wissen, wie man mit vertretbarem Aufwand Energie- bzw. CO²-Einsparpotenziale hebt und damit bares Geld einspart. Und wer clever ist, lässt sich diese Beratung fördern!

Das Förderprogramm der BAFA machts möglich

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Konkret stehen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zwei Module der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme zur Verfügung.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Quelle: www.bafa.de

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Quelle: www.bafa.de

Eine professionelle Energieberatung liefert Lösungen

Die professionelle Energieberatung auf Basis der Module 1 und 2 lohnen sich. Zudem wird sie lukrativ bezuschusst. Dabei sind sowohl für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 (Modul 1) als auch für eine Energieberatung nach DIN V 18599 (Modul 2) 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 6.000 EUR für Modul 1 bzw. 8.000 EUR für Modul 2) zu erwarten.

Im Klartext: Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt für die Module 1 und 2 sind kleine und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro (netto).

Behördenmanagement durch die encadi

Wir übernehmen natürlich auch gern für Sie die Fördermittelakquise für die Energieberatung Mittelstand beim BAFA. Von der Antragstellung, über die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber innerhalb eines Antragsprozesses, bis hin zum Verwendungsnachweis: Wir gehen den Weg mit Ihnen bis zum Schluss!

Jetzt beraten lassen!

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude der encadi

Sie sehen schon: An unserem Standort am Münsteraner Hafen entwickelt unser Team aus Ingenieuren und Kaufleuten täglich Lösungen mit maximalem Nutzen für Kunden aus ganz Deutschland!

Energieberatung ist unsere Kernkompetenz

Vom Gesundheitswesen und der Industrie über die Hotellerie und das Gewerbe bis hin zur öffentlichen Hand – unsere Erfahrung zeigt, dass unentdeckte und ungenutzte Einsparpotenziale in allen Branchen vorhanden sind. Hier finden Sie ein paar aktuelle Referenzen.

Machen Sie jetzt den ersten Schritt in eine energieeffizientere Zukunft!

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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
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