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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

24
May
2020
ca. 3 Min. Lesezeit

Kältemittel im Blick? Weitere Beschränkungen ab 2020 gemäß F-Gas Verordnung

Gesetzeslage

Maßgeblich für die Entwicklung des europäischen Kältemittelmarkts ist die F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (über fluorierte Treibhausgase) aus 2015. Diese Verordnung bietet die Chance, sich mit der eigenen Kälteerzeugung am Standort langfristig nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlicher zu positionieren, wenn Sie rechtzeitig den Handlungsbedarf erkennen. Folgende Ziele, Instrumente und Auswirkungen stecken hinter der F-Gas Verordnung:

Ziele

  • Umsetzung der EU-Klimaziele im Hinblick auf fluorierte Treibhausgase
  • Ambitionierte Klimaziele: 80-95 % Minderung in 2050
  • Anreiz zum Einsatz klimafreundlicher Alternativen zu F-Gasen
  • Regelung der Verfügbarkeit und Nachfrage von Kältemitteln und Kontrolle von Emissionen

Instrumente

  1. Erweiterung von bekannten Instrumenten
  2. Dichtheitsanforderungen (Leckagekontrollen, Zertifizierung)
  3. Verbote des Inverkehrbringens für bestimmte Anwendungen
  4. Verwendungsverbote
  5. Neue Instrumente
  6. Beschränkung des Inverkehrbringens von Gasen / Quotierung
  7. Beschränkungen für vorbefüllte Produkte und Einrichtungen ab 2017
  8. Stufenweise Beschränkung der Verwendung von F-Gasen bei Instandhaltung und Wartung bestimmter Anlagen ab 2020 („Nachfüllverbot“)

„Phase down“, GWP

Über den sogenannten GWP-Faktor („Global Warming Potential“) soll der Kältemittelmarkt reguliert werden. Der GWP-Faktor stellt ein CO2-Äquivalent dar. Kältemittelhersteller dürfen in Summe pro Jahr nur bestimmte „GWP-Mengen“ produzieren. Durch die stufenweise Beschränkung des „Phase down“ werden diese Mengen für bestimmte Jahre weiter beschränkt.

In Artikel 13 der F-Gas Verordnung wird das Verbot bestimmter Anwendungen diverser Kältemittel erläutert. So gilt beispielsweise ab dem kommenden Jahr 2020 ein Nachfüllverbot für Kältemittel mit einem GWP ≥ 2.500 und Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalenten. Bis 2030 gelten indes Übergangsregelungen für recycelte oder aufgearbeitete Kältemittel.

F-GasGWP-Wert5t CO2-Äquivalent (kg)40t CO2-Äquivalent (kg)R134A1.4303,528,0R404A3.9221,310,2R407C1.7742,822,5R410A2.0882,419,2R422D2.7301,814,7R5073.9851,510,0

Auch gibt es geänderte Dichtheitsanforderungen. Geregelt sind:

  • Bemessungsgrenzen Füllmengen in CO2-Äquivalenten
  • Leckagekontrollen
  • Rückgewinnungspflichten
  • Aufzeichnungspflichten
  • Zertifizierung von Unternehmen und Personal

Auswirkungen
Das hat natürlich zahlreiche Auswirkungen zur Folge. Die Verfügbarkeit von HFKW als Kältemittel nimmt ab, was zu Preissteigerungen der herkömmlichen Kältemitteln führt. Denkbar sind zudem zusätzliche Wartungskosten aufgrund geforderter Dichtheitskontrollen. Positiv ist definitiv die sich bereits jetzt abzeichnende bessere Verfügbarkeit alternativer, umweltfreundlicherer Kältemittel sowie die Preissenkung der Alternativen. Wie sich die neuen Kältemittelgemische langfristig in den Markt etablieren, sich die technischen Eigenschaften in der Praxis schlagen und sich die Preise für Recycling-Kältemittel entwickeln bleibt abzuwarten.

Definitiv lohnt es sich schon jetzt, sich Gedanken über die zukünftige Kältebereitstellung am eigenen Standort zu machen. Kommen Sie gern auf uns zu und wir entwickeln gemeinsam einen für Sie maximal sinnvollen Weg für eine langfristig wirtschaftliche und umweltfreundliche Lösung!

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