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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

7
January
2021
ca. 2 Min. Lesezeit

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Branchennews

In 2021 startet die neue Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und kann seit dem 2. Januar beim BAFA beantragt werden. Einzelmaßnahmen sind Energieeffizienzmaßnahmen, mit denen kein sogenannter Effizienzhaus-Standard erreicht werden muss. Die BEGEM gehört zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Folgende Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind ab 2021 zuschussfähig (Stand 17.12.2020):

geförderte Maßnahmen BEG

Zusätzlich werden folgende Punkte gefördert im Zusammenhang mit einer der o. g. Maßnahmen:

·      Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid

·      Erforderliche Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Baustelleneinrichtung, Demontage)

·      Für die Antragstellung der Maßnahmen Nummer 3 und 4 ist eine Fachunternehmererklärung¹ erforderlich. Die Nachweisführung kann alternativ durch einen gelisteten Experten (https://www.energie-effizienz-experten.de) erfolgen

·      Die Fachplanung und Baubegleitung ist ausschließlich förderfähig durch Beratung eines gelisteten Experten (https://www.energie-effizienz-experten.de)

 

_____________________________________________

¹ Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten

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