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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Im Haushaltsausschuss hat es nun früher eine Einigung gegeben, als erwartet. Zwar wird der Haushalt für das Jahr 2024 erst am 02.02.2024 verabschiedet (wir berichteten), jedoch ist die Antragstellung für sehr wesentliche Förderprogramme bereits ab sofort wieder möglich. Konkret geht es hier um:
Für weitere Förderprogramme ist das Öffnen der Antragsportale ebenfalls bereits in Sicht. So schreibt das BAFA auf deren Homepage, dass für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ab Montag, den 22. Januar 2024 sowie für die Bundesförderung für Energie-und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ab dem 15.02.2024 wieder Anträge gestellt werden können. Für letztgenanntes Förderprogramm wartet man jedoch noch das Inkrafttreten der novellierten Richtlinien ab. Mit diesem Ergebnis dürften zahlreiche Unternehmen aufatmen. Nicht zuletzt jene, die ein Transformationskonzept nach BAFA Modul 5 in Angriff nehmen möchten und damit ein klares Bekenntnis in Richtung Klimaneutralität wagen.
Wir freuen uns über diese positive Nachrichten. Haben Sie Fragen zur aktuellen Fördermittellandschaft, oder Bedarf sich mit einem unserer ExpertInnen auszutauschen? Dann laden wir Sie herzlich ein auf uns zuzukommen. Wir freuen uns auf Sie!