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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die Sperrung des Bundeshaushalts und damit Pausieren zahlreicher Förderprogramme durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 war für viele Unternehmen und Antragsteller ein herber Schlag. Tausende umweltfreundliche Projekte liegen damit auf Eis und verursachen zum Teil wirtschaftliche Schäden durch Verzögerungen. Mit dieser Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium damals eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen.
Hiervon betroffen sind die Programme der BAFA:
Somit gilt, dass Maßnahmen, für welche Anträge gestellt, aber noch nicht beschieden wurden, derzeit nicht bewilligt werden können. Nach unseren Erfahrungen werden diese jedoch weiterhin bearbeitet, was wir an den Rückfragen seitens der BAFA ersehen können. Ebenfalls von der Haushaltssperre betroffen sind die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative und das Programm progres.nrw. Auch hier pausiert die Bewilligung und die Antragstellung.
Nicht betroffen ist das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können die Anträge weiterhin gestellt werden und es werden weiterhin gestellte Anträge beschieden.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Dieser Umstand soll sich nun zeitnah ändern. Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht. Am 02.02.2024 soll der Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet werden. Die Chancen stehen gut, dass dann die bereits gestellten Anträge zur Bewilligung kommen werden. Darüber hinaus gibt es diverse Förderprogramme, wo ein Beginn der Maßnahme nach Antragstellung auf eigenes Risiko förderunschädlich sein kann. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass es zu großen Änderungen bei den Förderprogrammen kommen wird.