X

Sprechen Sie uns an für eine
unverbindliche Erstberatung!
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

19
September
2022
2 Min.

EnSimiMaV: Sicherung der Energieversorgung – Die kommende Verordnung für Oktober hat es in sich!

Branchennews

Der Krieg in der Ukraine ist ein Verbrechen an der Menschheit und das Leid der Betroffenen kaum vorstellbar. Neben grausamen militärischen Mitteln zieht Russland jedoch auch politisch alle Register und nutzt dabei hiesige Abhängigkeit vom russischen Gas für eine stabile Energieversorgung zu dessen Gunsten aus. Konkret sind die Gasimporte über NordStream 1 durch russische Lieferanten, in den letzten Wochen und Monaten auf ein Minimum reduziert worden. Laut Bundesregierung und Bundesnetzagentur sei die Lage weiterhin sehr angespannt und eine Verschlechterung ist nicht auszuschließen. Um die Energieknappheit zu händeln wird das Thema der Energiesuffizienz (die Vermeidung von Energieeinsatz) zunehmend wichtiger und Energiesparmaßnahmen gewinnen an enormer Relevanz. Durch die kollektive Zusammenarbeit auf allen nationalen Ebenen stellt man sich der Aufgabe, unabhängiger von russischen Gasimporten zu sein. Genau an diesem Punkt setzt die am 1. Oktober 2022 in Kraft tretende „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) an.

Jede Kilowattstunde zählt

Die am 16.09.2022, vom Bundestag, beschlossene „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV), soll dabei helfen, Energieeinsparungen in Nichtwohngebäuden zu erzielen. Der geplante Zeitraum der mittelfristigen Maßnahmen beläuft sich auf zwei Jahre und zielt auf die Einsparung in der kommenden und der darauffolgenden Heizperiode ab. Konkret widmet sich die Verordnung der Bereitstellung von Wärme mit dem knapp werdenden Erdgas sowie weiteren Energieeinsparmaßnahmen, beispielsweise aus den verpflichtenden Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

Was kommt mit der EnSimiMaV auf die Unternehmen zu?

Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen nimmt die Bundesregierung abermals die hier ansässigen Unternehmen in die Pflicht, angesichts der alarmierenden Erdgasknappheit mit anzupacken. Im Fokus stehen dabei die Effizienzsteigerung von Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft.

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen

- Verpflichtung zur Heizungsprüfung: Die Pflicht der Heizungsprüfung betrifft alle Gebäudeeigentümer, welche ihre Wärmeerzeugung mit Hilfe von Erdgas erzeugen. Zudem wird verlangt, die Heizungsanlage des Gebäudes bei Optimierungsbedarf bis zum 15. September 2024 zu verbessern.

Eine Entbindung von der Verpflichtung zur Heizungsprüfung kann nur gestattet werden, wenn in den letzten zwei Jahren bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde oder kein weiterer Optimierungsbedarf nach Überprüfung besteht.

- Pflicht hydraulischer Abgleich von Gaszentralheizungssysteme für Gebäude > 1.000 m² (bis zum 30.09.2023)

Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft

- Unternehmen die Energieauditpflichtig sind, müssen konkret identifizierte Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Hierbei muss unter Berücksichtigung der DIN EN 17463 die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens in den nächsten Jahren gewährleistet werden.

Die Erdgasknappheit birgt nicht nur Risiken, sondern auch Chancen

Die Bundesregierung macht mit der EnSimiMaV abermals deutlich: Die Lage ist ernst!  Die Verordnung lässt wenig Spielraum für Alternativen, da die akute Gasmangellage sich nur durch den Zusammenschluss zahlreicher energieeffizienter Maßnahmen vermeiden lässt.

Demnach lassen sich laut Prognose der Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren mit Hilfe der Maßnahmen Energiekosten von rund 10,8 Milliarden Euro einsparen. Die momentanen Energiepreissteigerungen dürften diese Prognose in den kommenden Wochen weiterhin wachsen lassen.

Neben den offensichtlichen Vorteilen der Energiekostenreduzierungen, die mit jeder eingesparten Kilowattstunde einhergehen, birgt die Verordnung zudem auch die Chance unabhängiger vom Erdgasmarkt zu werden.

Ihr direkter
Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Ihr direkter Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.