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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

31
July
2026
3 Minuten

Kapazitätsmarkt geht in die Umsetzung: Erste Ausschreibungsrunde über 4,5 GW gestartet

Kaufmännisch

Mit der Veröffentlichung der ersten Ausschreibung nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) hat die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des neuen Kapazitätsmarktes vollzogen. Die Ausschreibung mit einem Volumen von 4,5 Gigawatt (GW) wurde am 21. Juli 2026 gestartet. Dem vorausgegangen war die Verabschiedung des StromVKG durch Bundestag und Bundesrat Anfang Juli 2026. Über die wesentlichen Regelungsinhalte des StromVKG wurde bereits in einem früheren Beitrag berichtet. Mit dem Beginn der ersten Ausschreibungsrunde startet nun die praktische Umsetzung des neuen Marktdesigns. Interessierte Marktteilnehmer können ihre Gebote bis zum 8. September 2026 elektronisch bei der Bundesnetzagentur einreichen. Damit geht das Verfahren in die nächste Phase und setzt einen ersten Meilenstein für die Etablierung des Kapazitätsmarktes in Deutschland.

Teilnahmebedingungen und Zeitplan der ersten Ausschreibung

Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde werden 4,5 Gigawatt (GW) reduzierte Leistung vergeben. Die reduzierte Leistung beschreibt den anrechenbaren Beitrag einer Anlage zur Versorgungssicherheit des Stromsystems. Teilnahmeberechtigt sind Erzeugungsanlagen, die auch in Zeiten geringer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zuverlässig Leistung bereitstellen können und festgelegte technische Anforderungen, beispielsweise zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen, erfüllen. Anlagenbetreiber, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhalten, verpflichten sich, die vereinbarte Leistung über einen Zeitraum von 15 Jahren bereitzustellen. Im Gegenzug erhalten sie eine jährliche Vergütung, deren Höhe im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens ermittelt wird. Der festgelegte Höchstwert beträgt 244.000 Euro je Megawatt und Jahr.
Die Ausschreibung berücksichtigt zudem netztechnische Anforderungen. Hierfür ist eine regionale Steuerung vorgesehen, die den Ausbau in netzrelevanten Regionen unterstützt. Sobald ein Drittel des ausgeschriebenen Volumens auf nördliche Netzgebiete entfällt, können Projekte in südlichen Regionen bevorzugt berücksichtigt werden. Die Veröffentlichung der Zuschläge ist derzeit für den 3. November 2026 vorgesehen. Noch im selben Jahr soll eine zweite Ausschreibungsrunde mit einem weiteren Volumen von 4,5 Gigawatt folgen. Der Gebotstermin hierfür ist auf den 29. Dezember 2026 angesetzt. Die neu ausgeschriebenen Kapazitäten sollen nach aktuellem Planungsstand ab dem Jahr 2031 zur gesicherten Stromversorgung beitragen.

Welche Auswirkungen der Kapazitätsmarkt haben kann

Mit dem Aufbau eines Kapazitätsmarktes verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, zusätzliche gesicherte Erzeugungskapazitäten für Zeiten geringer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bereitzustellen und damit die Versorgungssicherheit langfristig zu stärken. Für Unternehmen, Kommunen und andere Stromverbraucher stellt dies einen wichtigen Baustein für die Stabilität des Energiesystems dar. Gleichzeitig können sich aus der Finanzierung des Kapazitätsmarktes mittel- bis langfristig Auswirkungen auf die Stromkosten ergeben. Die konkrete Ausgestaltung möglicher Kostenbestandteile sowie deren Verteilung auf die Marktteilnehmer wird sich jedoch erst im weiteren Umsetzungsprozess zeigen. Insbesondere energieintensive Unternehmen dürften die Entwicklung aufmerksam verfolgen, da künftige Veränderungen Einfluss auf die langfristige Energiebeschaffung und Kostenplanung haben können. Perspektivisch könnte der Kapazitätsmarkt zudem neue Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen. In den für 2027 und 2029 vorgesehenen Ausschreibungsrunden sollen nach aktuellem Planungsstand auch regelbare Lasten berücksichtigt werden können. Damit könnten Unternehmen mit flexiblen Verbrauchsstrukturen, Lastmanagementsystemen, Speichern oder steuerbaren Produktionsprozessen künftig zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ihre Flexibilität am Markt einzubringen.

Ausblick auf die weiteren Ausschreibungsrunden

Der weitere Ausbau des Kapazitätsmarktes erfolgt schrittweise. Sollte das Ausschreibungsvolumen der ersten beiden Runden nicht vollständig vergeben werden, ist derzeit ein weiterer Gebotstermin am 18. Mai 2027 vorgesehen. Ergänzend sollen zusätzliche Kapazitäten technologieoffen ausgeschrieben werden. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde werden wichtige Erkenntnisse über das Preisniveau für gesicherte Leistung und die Marktresonanz auf das neue Instrument liefern. Für Unternehmen kann es daher sinnvoll sein, die weitere Entwicklung des Kapazitätsmarktes zu beobachten und mögliche Auswirkungen auf die eigene Energie- und Beschaffungsstrategie frühzeitig zu bewerten. Auch die Analyse von Verbrauchsprofilen und Flexibilitätspotenzialen kann dabei helfen, künftige Beteiligungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen besser einzuschätzen.

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