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8
April
2019
ca. 2 Min. Lesezeit

Neues Merkblatt für Energieaudits und Einführung des Leitfadens zur Erstellung der Energieauditberichte

EnAudit

Mit der Novellierung vom Merkblatt für Energieaudits vom Bundesamt für Wirtschat und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 13.02.2019 gibt es einige Veränderungen. Besonders für Krankenhäuser und produzierende Gewerbe dürfte die Novellierung einen bitteren Beigeschmack haben. Denn gemäß Kapitel 3.2.1 (Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten) hält das BAFA fest, dass das Multi-Site-Verfahren, welches den Aufwand der Außeneinsätze teils drastisch reduzieren kann, für den Krankenhausbereich oder für Produktionsstätten aufgrund der komplexen und differenzierten gegebenen technischen Infrastruktur nicht länger geeignet ist.

Die Bußgeldvorschriften bei nicht richtig oder nicht vollständig durchgeführten Energieaudits (Kapitel 6) verknüpft das BAFA nun mit den Anforderungen des frisch erschienenen Leitfadens zur Erstellung von Energieauditberichten. Dieser Leitfaden soll waghalsige Auslegungen der DIN EN 16247-1 vermeiden und den Energieauditoren bei der ordnungsgemäßen Umsetzung unterstützen. In dem Leitfaden wurden häufig aufgetretene Fragen der FAQs aufgegriffen und weitestgehend teils schriftlich, teils visuell mittels Grafiken beantwortet.

Spätestens jetzt steht allen Energieauditoren einer korrekten Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 nichts mehr im Wege. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch Angriffsfläche bei Abweichungen vom Leitfaden oder vom Merkblatt für Energieaudits.

Wir freuen uns darauf auch weiterhin rechtskonforme Energieaudits mit maximalem Mehrwert und Kundennutzen für unsere Bestands- und Neukunden umzusetzen! Sprechen Sie uns gern an.

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