Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb


Nach nahezu zweijähriger Unterbrechung wurde das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (KfW-Programm Nr. 432) durch das BMWSB und die KfW erneut aufgelegt. Seit dem 26. November 2025 können Kommunen sowie deren Partner wieder Förderanträge einreichen.
Mit der Reaktivierung des Programms setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, die Steigerung der Energieeffizienz und die nachhaltige Entwicklung lebenswerter Stadtquartiere.
Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ besteht aus zwei zentralen Förderbausteinen: dem integrierten Quartierskonzept sowie dem Sanierungsmanagement. Das integrierte Quartierskonzept dient der strategischen Planung einer klimafreundlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Entwicklung von Stadtquartieren. Es zeigt auf, wie bestehende Quartiere – beispielsweise mit überwiegender Ein- oder Zweifamilienhausstruktur – nachhaltig weiterentwickelt werden können. Im Rahmen der Konzeptentwicklung werden unter anderem die Energieeffizienz kommunaler Gebäude und Versorgungssysteme, der Einsatz erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Klimaanpassung, etwa in den Bereichen Stadtgrün und Wassermanagement, sowie Ansätze einer klimafreundlichen Mobilität betrachtet. Ergänzend werden digitale Technologien zur Optimierung des Energiemanagements einbezogen.
Das Quartierskonzept umfasst eine umfassende Bestands- und Ausgangsanalyse, die Entwicklung konkreter Maßnahmenpakete sowie deren Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbewertung. Darüber hinaus werden die technische und organisatorische Machbarkeit, ein strukturierter Zeit- und Prioritätenplan, die Einbindung relevanter Akteure sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und begleitenden Beratung berücksichtigt. Die Förderung für integrierte Quartierskonzepte beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro.Ergänzend hierzu kann ein Sanierungsmanagement gefördert werden, sofern ein integriertes Quartierskonzept vorliegt.
Das Sanierungsmanagement übernimmt eine zentrale koordinierende Rolle und begleitet die Umsetzung der im Quartierskonzept definierten Maßnahmen. Zu seinen Aufgaben zählen die Planung der Umsetzung, die Koordination und Kontrolle einzelner Maßnahmen, die Vernetzung und Aktivierung lokaler Akteure sowie die Funktion als zentrale Anlaufstelle für Förder- und Finanzierungsfragen. Im Rahmen des Sanierungsmanagements werden sowohl kommunales Fachpersonal als auch externe Sanierungsträger gefördert. Darüber hinaus ist die Einbindung von Planungsbüros mit technischer, energetischer und städtebaulicher Expertise möglich. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Der maximale Zuschuss liegt bei 400.000 Euro pro Quartier, bei einem möglichen Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren.
Antragsberechtigt für die Förderung im Rahmen des Programms „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ sind Kommunen sowie kommunale Gebietskörperschaften. Dazu zählen ebenso kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände, interkommunale Kooperationen sowie Landkreise, sofern die Fördermittel an die beteiligten Kommunen weitergeleitet werden. Eine Weitergabe der Fördermittel an private oder gemeinnützige Akteure ist ausdrücklich möglich. Hierzu gehören unter anderem Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümergemeinschaften sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts beträgt die Förderquote zwischen 75 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss liegt bei bis zu 200.000 Euro. Das Quartierskonzept ist innerhalb eines Zeitraums von in der Regel einem Jahr fertigzustellen.
Das Sanierungsmanagement wird ebenfalls mit einer Förderquote von 75 bis 90 Prozent unterstützt. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 400.000 Euro je Quartier. Die Förderung kann über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in Anspruch genommen werden, wobei ein Mittelabruf in der Regel alle sechs Monate erfolgt.
Die Förderung im Rahmen des KfW-Programms 432 bietet zusätzliche Vorteile für Kommunen und Projektpartner. So ist eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen grundsätzlich möglich, wodurch sich zusätzliche Finanzierungsspielräume eröffnen. Darüber hinaus kann die Einbindung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern aus der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützend erfolgen und zur fachlichen sowie organisatorischen Begleitung der Maßnahmen beitragen.
Mit der Neuauflage der Förderung „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ erhalten Kommunen ein wirkungsvolles Instrument, um die klimafreundliche und nachhaltige Entwicklung von Stadtquartieren gezielt und strukturiert voranzubringen. Attraktive Zuschussquoten, klar definierte Förderbedingungen sowie die Verbindung aus strategischer Konzeptentwicklung und langfristiger Umsetzungsbegleitung schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für zukunftsfähige, energieeffiziente und lebenswerte Quartiere.

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