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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

23
February
2024
3 Min.

Wie können Sie als Unternehmen von dem BAFA-Förderprogramm: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) profitieren?

Förderung

Wir berichteten bereits darüber, dass die Antragstellung für mehrere Förderprogramme der BAFA wieder teilweise aufgenommen wurde. Dies betrifft unter anderem auch das Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).

Das EBN-Programm ist in drei Module unterteilt und bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu senken.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): Modul 1 - Energieaudit DIN EN 16247

Im Zuge dieses Moduls werden Energieaudits unterstützt, die den grundlegenden Anforderungen an ein Energieaudit gemäß § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) entsprechen. Besonders wird dabei auf die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN 16247 Wert gelegt.

Diese Förderung richtet sich ins besondere an Energieberatungen für Nichtwohngebäude und unterliegt bestimmten Anforderungen. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist ein systematisches Verfahren zur Beschaffung ausreichender Informationen über das Energieverbrauchsprofil von Gebäuden, Betriebsabläufen oder industriellen/gewerblichen Anlagen. Es zielt darauf ab, wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und zu quantifizieren, wobei die Ergebnisse in einem umfassenden Bericht festgehalten werden.

Die Ansatzpunkte für ein solches Energieaudit umfassen insbesondere Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien sowie den Bereich Transport. Auch das Nutzerverhalten wird dabei berücksichtigt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jährlichen Energiekosten:

  • Bei Energiekosten über 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 6.000 Euro.
  • Liegen die jährlichen Energiekosten bei nicht mehr als 10.000 Euro (netto), erfolgt eine Förderung in Höhe von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Jedoch ist bei Antragstellung ab dem 01.07.2023 eine Energieberatung nur förderfähig, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ in der jeweiligen Kategorie gelistet ist. Es erfüllt uns mit Stolz, in der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet zu sein.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): Modul 2 -Energieberatung DIN V 18599

Die Förderung erstreckt sich auf Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau, die darauf abzielen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien von Beginn an in den Planungs- und Entscheidungsprozess zu integrieren. Ziel ist es, die Effizienzpotenziale dieser Gebäude zum individuell günstigsten Zeitpunkt voll auszuschöpfen.

Gegenstand der Förderung ist ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept, das entweder einen Schritt-für-Schritt-Sanierungsfahrplan über einen längeren Zeitraum oder eine umfassende Sanierung zur Erreichung des Standards eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes aufzeigt.

Für Neubauberatungen von Nichtwohngebäuden wird die Förderung gewährt, wenn das Ziel ein bundesgefördertes Effizienzhaus ist.

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Die Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude durch das BAFA unterstreicht die Bedeutung, frühzeitig auf eine ganzheitliche Betrachtung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zu setzen. In dem Unternehmen die Möglichkeit erhalten, individuelle Sanierungskonzepte zu entwickeln und finanzielle Unterstützung zu erhalten, wird der Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft geebnet.

Jedoch ist auch hier bei der Antragstellung ab dem 01.07.2023 eine Energieberatung nur förderfähig, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ in der jeweiligen Kategorie gelistet ist. Es ist erneut wichtig zu betonen, dass auch wir in dieser Kategorie aufgeführt sind und als Experten für Energieeffizienz gelten.

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Eine Contracting-Orientierungsberatung, gefördert im Rahmen dieses Moduls, hat das Ziel, ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zu entwickeln. Dieses Modell bezieht sich auf eine übergreifende Optimierung, insbesondere der Gebäudetechnik, sowie weiterer Effizienzmaßnahmen im Gebäudebetrieb, der Gebäudehülle und/oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister, auch bekannt als Contractor.

Das Besondere an einem Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie liegt darin, dass der Contractor nicht nur Identifikation und Erschließung von Einsparpotenzialen übernimmt, sondern auch die erforderlichen Investitionen tätigt. Diese Investitionen werden aus den erzielten Energiekosteneinsparungen finanziert, wobei der Contractor vertraglich die garantierten Einsparungen über die gesamte Vertragslaufzeit zusichert.

Gegenstand der Förderung ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder Gebäudepools ermittelt oder zusammenstellt. Die Beratung dient der Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells, indem sie qualitative Vorschläge unterbreitet.

Die Höhe der Förderung variiert je nach den jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes oder Gebäudepools:

  • Bei Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 300.000 Euro (netto), wird eine Förderung von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars gewährt, jedoch maximal 10.000 Euro.

Mit dieser Förderung ermutigt das BAFA Unternehmen dazu, wegweisende Contracting-Modelle zu entwickeln und von den Vorteilen einer vertraglichen Einspargarantie zu profitieren.

Haben Sie Fragen zur aktuellen Fördermittellandschaft, oder Bedarf sich mit einem unserer ExpertInnen auszutauschen? Dann laden wir Sie herzlich ein auf uns zuzukommen. Wir freuen uns auf Sie!

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