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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

14
November
2025
2 Minuten

EU-Parlament stimmt für Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten

Branchennews

Das EU-Parlament hat der geplanten Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen zugestimmt. Die vorgesehenen Anpassungen entschärfen zentrale EU-Vorgaben und sollen Unternehmen künftig administrativ entlasten. Sie sind Teil des Vereinfachungspakets „Omnibus I“, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegt hat. Nachdem das Parlament am 22. Oktober den ursprünglichen Entwurf des Rechtsausschusses abgelehnt hatte, fand die überarbeitete Fassung nun eine Mehrheit. Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sollen bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Künftig nur noch für große Unternehmen

Künftig sollen nur große Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet werden. Nur Unternehmen, die diesen Kriterien entsprechen, müssen auch nach der EU-Taxonomieverordnung, der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, entsprechende Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern. Branchenspezifische Nachhaltigkeitsberichte sollen künftig auf freiwilliger Basis erfolgen. Kleine und mittlere Unternehmen würden zudem vor zusätzlichen Berichtspflichten geschützt: Größere Geschäftspartner dürften keine Informationen einfordern, die über freiwillige Angaben hinausgehen.

Sorgfaltspflichten: Reduzierte Anforderungen und Begrenzung auf sehr große Unternehmen

Die Sorgfaltspflichten sollen künftig ausschließlich für sehr große Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro aufweisen. Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um potenzielle negative Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu identifizieren und zu überwachen. Statt systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sollen sie sich vorrangig auf vorhandene Daten stützen; zusätzliche Auskünfte dürfen nur in Ausnahmefällen eingefordert werden. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten könnten Geldbußen verhängt werden, deren Leitlinien von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten erarbeitet werden sollen. Die Durchsetzung würde weiterhin auf nationaler Ebene erfolgen, während betroffene Personen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz hätten. Darüber hinaus wird gefordert, dass die Europäische Kommission ein digitales Portal einrichtet, das Unternehmen kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu allen EU-weiten Berichtspflichten bietet und damit den European Single Access Point ergänzt.

Nächste Schritte

Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die ihre Position bereits festgelegt haben, beginnen am 18. November. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2025 abzuschließen.

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