Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb


Am 6. November 2025 hat der Bundestag das „Vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ und damit die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umlage endgültig entfallen.
Die Umlage wurde im Herbst 2022 eingeführt, um einem drohenden Gasmangel entgegenzuwirken. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Großhandelspreise für Gas auf einem Rekordhoch, während die Speicher bedrohlich leer waren. Mit den Einnahmen aus der Gasspeicherumlage konnte die vom Staat kontrollierte Firma Trading Hub Europe Gas einkaufen und einspeichern. Die dabei entstehenden Kosten wurden auf die Gaskundinnen und Gaskunden umgelegt – somit trugen alle VerbraucherInnen einen Teil der Finanzierung.
Mit dem aktuellen Beschluss wird die Gasspeicherumlage aufgehoben. Ziel der Maßnahme ist es, Unternehmen sowie Privathaushalte ab dem kommenden Jahr finanziell zu entlasten. Zur Kompensation plant die Bundesregierung, das sogenannte Umlagenkonto bis Ende 2025 mit rund 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu decken – einem Sondervermögen des Bundes. Laut Gesetzentwurf betrug die Umlage bislang etwa 2,4 Prozent des Gaspreises für Haushaltskunden und rund fünf Prozent für Großverbraucher. Die durch die Abschaffung entstehenden Entlastungen sollen an die EndkundInnen weitergegeben werden. Zudem sieht das Gesetz vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen per Rechtsverordnung erneut ein Umlageverfahren einführen kann, falls dies zur Sicherstellung der Gasversorgung erforderlich sein sollte.

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