X

Sprechen Sie uns an für eine
unverbindliche Erstberatung!
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

28
May
2019
ca. 3 Min. Lesezeit

Stichtag zur Meldung versorgter Dritte für BHKW

BHKW - Ausweisung Dritter

Wir möchten Sie auf die zeitnah ablaufende Frist (31.05.2020) zur Meldung versorgter Dritte für BHKW-Strom aus dem Jahr 2019 an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aufmerksam machen. Eine Meldung über die Prognose für das Jahr 2020 fordern die jeweiligen ÜNB bis zum 31.01.2020, wobei es hier je nach ÜNB leichte Abweichungen geben kann.

Zum Hintergrund:

Betreiber von Eigenversorgungsanlagen wie zum Beispiel von Blockheizkraftwerken (BHKW), welche im Versorgungsbereich nicht ausschließlich die Betreibergesellschaft versorgen, sind nach §§ 61 ff. EEG verpflichtet, die an Dritte gelieferten Strommengen an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu melden. Durch die Novellierung des EEG durch das Energiesammelgesetz werden die Anforderungen an BHKW Betreiber weiter steigen.

Nach §62 b Absatz 3 EEG ist es zunächst für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zulässig, „die jeweiligen [an Dritte gelieferten] Strommengen durch eine Schätzung abzugrenzen.“ Diese Schätzung hat in sachgerechter und in einer für einen nicht sachverständigen Dritten jederzeit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Weise zu erfolgen.

Zur Schätzung des Drittverbrauchs hat encadi eine ingenieur-wissenschaftliche Schätzungsmethode entwickelt, die auf Basis synthetisierter Lastgänge für charakteristisch-vergleichbare Dritte die Höhe des Drittverbrauchs nachvollziehbar ermittelt.

Ab 01.01.2021 muss der Verbrauch Dritter (bzw. der Eigenverbrauch) messtechnisch in ¼-stündiger, geeichter Weise nachgewiesen werden. Die Beschreibung des realisierten Messkonzeptes ist der Meldung der Drittlieferungen für das Jahr 2019 (Frist: 31.05.2020) beizulegen. Sie können sich dazu gerne auch auf unserer Seite zur Erstellung eines Messkonzeptes für die Eigenstromerzeugung umsehen.

Die Entwicklung eines für unsere Kunden wirtschaftlich-optimalen Messkonzepts erfolgt jeweils individuell auf Grundlage der örtlichen und elektroversorgungstechnischen Gegebenheiten. Neben der Zusammenlegung von Drittverbrauchsstellen (Pooling) werden alternativ Ansätze zur Positivmessung des Eigenbedarfs geprüft und in einer ganzheitlichen Bewertung verglichen.

Ihr direkter
Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Ihr direkter Ansprechpartner
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese schnellstmöglich bearbeiten.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.