Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Fördermittel sind ein wichtiger Katalysator im Zuge der Energiewende. So ist die Fördermittellandschaft gespickt von Novellierungen innerhalb des letzten Jahres. Mit der kommenden Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) am 1. November dieses Jahres ist ein Paukenschlag zu erwarten, der Dekarbonisierungsstrategien erheblich beflügeln dürfte.
Neben diversen Änderungen und Erweiterungen der bekannten Module 1 bis 4 und der Erhöhung des maximalen Förderbetrags in den Modulen 2 bis 4 auf 15 Millionen EUR je Vorhaben, wird es ein weiteres Modul geben: Modul 5 – Transformationskonzepte. Ebenso sind mit dem Inkrafttreten der Novellierung am 1. November auch Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz Förderbestand des Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Damit liefert die Bundesregierung zahlreiche Ansätze für förderfähige Maßnahmen und geizt dabei nicht mit Zuschüssen.
Das BAFA stellt Fördersummen von bis zu 80.000 EUR in Aussicht. Einzuordnen ist der Fördertopf in Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGV0): „Erstellung von Umweltstudien“. Die Förderquote liegt demnach bei 50 % der beihilfefähigen Kosten beziehungsweise 60 % für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Damit greift der Staat KMUs bei Transformationskonzepten im Wert von bis zu 130.000 EUR unter die Arme.
Gefördert werden sogenannte beihilfefähige Kosten. Im Informationsblatt Transformationskonzepte des BAFA werden diese wie folgt aufgelistet:
Eine klare Grenze (und somit nicht förderfähig) zieht das BAFA bei
Wer die Beihilfen einwerben möchte, hat einiges zu beachten. So ist nicht gleich jede technische Maßnahme nach Modul 5 – Transformationskonzepte förderfähig. Hierfür sind folgende Punkte zu beachten:
Es wird deutlich, dass so ein stark gefördertes Transformationskonzept den realen Willen der Dekarbonisierung eines Antragstellers bedingt.
Sind noch Fragen zu einem potenziellen Transformationskonzept offengeblieben? Gern unterhalten wir uns mit Ihnen in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch und beleuchten gemeinsam mit Ihnen
Sprechen Sie uns gern an.
Eins ist sicher: Nach einem Gespräch mit den Energieexperten von encadi sind Sie immer schlauer als davor. In nur einem Erstgespräch erfahren Sie:
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Energie darf kein Blindspot in Ihrem Unternehmen sein.
Lassen Sie uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen.