Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Am 24. Juni 2025 hat das Europäische Parlament seine Position zum Richtlinienvorschlag COM(2025)81 vorgestellt – im Rahmen der laufenden Legislativprozesse zur Reform der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Nachdem der EU-Rat bereits am Vortag seine Verhandlungsposition beschlossen hatte, legt das Parlament nun eigene Änderungsvorschläge vor. Mit der CSRD gilt seit 2023 erstmals ein einheitlicher europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ziel ist mehr Transparenz und Vertrauen – doch die Umsetzung ist aufwendig.
Diese sind Teil des sogenannten „Omnibus-I-Pakets“, das sowohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) umfasst. Ziel der Initiative ist es, die Berichtspflichten für Unternehmen gezielt zu vereinfachen und bestehende Regelwerke klarer zu fassen.
Die geplante Entschlankung von CSRD und CSDDD ruht auf sechs wesentlichen Eckpunkten:
Die Trilogverhandlungen von Kommission, Rat und Parlament sollen im Sommer 2025 starten; eine endgültige Einigung über das Omnibus-I-Paket wird für Oktober 2025 erwartet. Spannend bleibt vor allem, wie groß der Kreis der künftig berichtspflichtigen Unternehmen sein wird. Da die Umsatz- und Mitarbeitergrenzen zuletzt mehrfach angehoben wurden, könnten künftig nur noch wenige Firmen außerhalb des Kapitalmarkts einer umfassenden Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Der Informationsbedarf von Wirtschaft und Stakeholdern besteht jedoch weiter – freiwillige Berichtsformate dürften deshalb an Bedeutung gewinnen.
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