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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) beschlossen worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) agiert dabei im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterstützt Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung und erneuerbare Energien für die Erzeugung von Prozesswärme investieren.
Im Zuge der Novellierung der Richtlinie wurden Anpassungen vorgenommen, um das Förderprogramm an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei wurde auf die Praxiserfahrungen der letzten Jahre zurückgegriffen, um das Förderprogramm noch besser auf die aktuellen Bedürfnisse des Marktes auszurichten. Die durchgeführten Änderungen zielen vor allem darauf ab, die Antragstellung und -prüfung zu vereinfachen, um das gesamte Förderverfahren zu beschleunigen. Damit wird ein effizienterer und zugänglicherer Förderprozess für Unternehmen ermöglicht, die in nachhaltige Technologien und erneuerbare Energien investieren möchten.
Förderanträge können sowohl für die Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) eingereicht werden. Für Transformationspläne und die Teilnahme am Förderwettbewerb ist die Einreichung der Anträge beim Projektträger VDI/VDE-IT erforderlich.
Weitere Informationen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sind unter www.bafa.de/eew verfügbar.