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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

8
March
2024
1 Min.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) tritt in Kraft

Förderung

Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) beschlossen worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) agiert dabei im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und unterstützt Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung und erneuerbare Energien für die Erzeugung von Prozesswärme investieren.

Im Zuge der Novellierung der Richtlinie wurden Anpassungen vorgenommen, um das Förderprogramm an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Dabei wurde auf die Praxiserfahrungen der letzten Jahre zurückgegriffen, um das Förderprogramm noch besser auf die aktuellen Bedürfnisse des Marktes auszurichten. Die durchgeführten Änderungen zielen vor allem darauf ab, die Antragstellung und -prüfung zu vereinfachen, um das gesamte Förderverfahren zu beschleunigen. Damit wird ein effizienterer und zugänglicherer Förderprozess für Unternehmen ermöglicht, die in nachhaltige Technologien und erneuerbare Energien investieren möchten.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

  • Die Vorgaben zur Ermittlung der förderfähigen Kosten wurden bei den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb vereinfacht.
  • Im Modul 4 wurde die Basisförderung eingeführt. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien ohne das Erstellen eines umfangreichen Einsparkonzeptes gefördert.
  • Ein zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus wurde im Modul 4 implementiert. Dieser Bonus gilt für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie zur Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
  • Die maximale Fördersumme wurde in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb von 15 auf 20 Millionen Euro erhöht.

Förderanträge können sowohl für die Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) eingereicht werden. Für Transformationspläne und die Teilnahme am Förderwettbewerb ist die Einreichung der Anträge beim Projektträger VDI/VDE-IT erforderlich.

Weitere Informationen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sind unter www.bafa.de/eew verfügbar.

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