Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 mehrere Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ins Rollen gebracht. Damit werden zentrale Maßnahmen aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts wurden vier weitere energiepolitische Vorhaben verabschiedet. Ziel ist es, gezielt Entlastungen für Unternehmen und Bürger zu schaffen und den Ausbau der Energiewende konsequent voranzutreiben.
Abschaffung der Gasspeicherumlage: Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm um. Ziel ist es, alle Endkundinnen und Endkunden spürbar zu entlasten – von großen Industrieunternehmen über kleine und mittlere Betriebe bis hin zu privaten Haushalten. Rund 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland gehören zum Mittelstand und profitieren somit direkt von der Maßnahme. Besonders spürbar ist die Entlastung für die energieintensive Industrie, etwa in der Chemie- und Düngemittelproduktion, der Metallerzeugung, der Glas- und Keramikbranche sowie der Nahrungsmittelindustrie. Auch mittelständische Betriebe wie Bäckereien und Fleischereien werden deutlich entlastet. Insgesamt beläuft sich das Einsparpotenzial für Endverbraucher auf rund 3,4 Milliarden Euro. Zusätzlich wirkt sich die Maßnahme positiv auf die Strompreise aus, da durch den Wegfall der Umlage auch Gaskraftwerksbetreiber finanziell entlastet werden. Indirekt führt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zu sinkenden Stromkosten, da bislang auch Gaskraftwerksbetreiber durch die Umlage zusätzlich belastet wurden.
Schnellere Verfahren für Wärmenetze und Großwärmepumpen: Das Gesetz sieht eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze und Großwärmepumpen vor. Wärmeleitungen sollen künftig genauso schnell geplant und genehmigt werden können wie Gas- und Wasserstoffleitungen. Kommunen und Städte profitieren so von einer einfacheren und schnelleren Wärmeplanung. Auch der Bau von Großwärmepumpen, die Umweltwärme oder industrielle Abwärme nutzen, wird erleichtert. Zudem schafft das Gesetz klare Regeln für Genehmigungsverfahren von Wärmespeichern und digitalisiert Abläufe durch verbindliche Fristen. Ein weiteres Ziel: Die Absicherung von Schadensfällen bei Geothermieprojekten. Unternehmen müssen künftig eine Deckungsvorsorge für potenzielle Bergschäden nachweisen.
Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III): Mit einem weiteren Gesetz wird die RED III – die EU-Erneuerbaren-Richtlinie – in nationales Recht überführt. Es betrifft vor allem die Bereiche Windenergie auf See und Stromnetzinfrastruktur. Konkret wird die Einführung sogenannter „Beschleunigungsflächen“ für Offshore-Windparks und Stromnetze vorgesehen. Diese Flächen sollen vereinfachte Genehmigungsverfahren ermöglichen, um Projekte schneller, effizienter und rechtssicher umzusetzen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung und zum zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Mit den neuen Regelungen schafft die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen, um Unternehmen zu entlasten, Investitionen zu erleichtern und den Wandel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiter voranzubringen. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden vereinfacht, was den Ausbau moderner Energietechnologien beschleunigt. Gleichzeitig stärken die Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
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