Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Unternehmen, die ein EMAS betreiben, sind bestens vorbereitet: Viele zentrale Vorgaben der überarbeiteten IED werden bereits durch EMAS erfüllt.
Seit August 2024 ist die novellierte IED in Kraft. Sie verschärft die Anforderungen an Emissionsgrenzwerte und legt einen stärkeren Fokus auf Ressourceneffizienz in großen Industrieanlagen.
In Deutschland sind rund 13.000 Anlagen betroffen, die unter die 4. BImSchV fallen. Dazu zählen unter anderem die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, die Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Branchen wie mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle oder Holz, ebenso wie die Abfallbehandlung und -verbrennung sowie die Textil- und Lederindustrie.
Eine der zentralen Neuerungen der IED ist die Pflicht zur Einführung von Umweltmanagementsystemen für IED-Anlagen bis spätestens 1. Juli 2027. Als wichtigste Standards gelten EMAS und ISO 14001. Welche konkreten Anforderungen die Managementsysteme künftig erfüllen müssen, soll bis Ende des Jahres festgelegt werden. Das EU-Generaldirektorat für Umwelt hat eine Analyse veröffentlicht. Diese prüft, in welchem Umfang EMAS als Umweltmanagementsystem geeignet ist, die neuen Vorgaben der IED zu erfüllen.
Zwischen EMAS und der IED bestehen zahlreiche Parallelen, die Unternehmen bei der Umsetzung zugutekommen. Beide Systeme setzen auf die Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems mit vergleichbaren Grundanforderungen – darunter Umweltpolitik, konkrete Zielsetzungen, Leistungsindikatoren, Maßnahmen und eine transparente Berichterstattung.
Auch in Bezug auf die BVT-Schlussfolgerungen zeigt sich eine enge Verbindung: EMAS ist bereits als Compliance-Lösung anerkannt, da es spezifische Anforderungen an Umweltmanagementsysteme berücksichtigt. Zudem verfolgen beide Ansätze konsequent das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Die jährliche Umwelterklärung von EMAS deckt sich mit dem gesteigerten Fokus der IED auf Leistungsindikatoren und öffentlicher Berichterstattung. Damit harmonieren beide Systeme auch im Hinblick auf Offenheit und Vergleichbarkeit der Umweltleistung.
Besonders hervorzuheben ist schließlich die Energieeffizienz. Sowohl EMAS als auch die IED definieren Energieverbrauch und -effizienz als relevante Indikatoren innerhalb des Umweltmanagementsystems und verlangen eine stetige Verbesserung in diesem Bereich. Im Unterschied dazu sieht die ISO 14001 diese Nachverfolgung und gezielte Maßnahmen zur Energieleistung nicht zwingend vor.
EMAS erfüllt bereits zahlreiche Anforderungen der IED vollständig und bietet Unternehmen damit eine solide Grundlage für die Umsetzung. So deckt EMAS die grundlegenden Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015 ab und ergänzt diese durch zusätzliche Vorgaben.
Auch im Bereich der rechtlichen Compliance bietet EMAS Sicherheit: Registrierte Organisationen müssen sämtliche relevanten Umweltrechtsvorschriften einhalten – inklusive bestehender Genehmigungen und Grenzwerte. Zudem sind Umweltpolitik und kontinuierliche Verbesserung fest im System verankert und entsprechen vollständig den Anforderungen der IED.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Bestimmung bedeutsamer Umweltaspekte. Hier berücksichtigt EMAS die IED-Vorgaben, wobei insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen ) in die Bewertung einfließen. Ergänzend können auch Ergebnisse aus verpflichtenden Energieaudits oder einem Energiemanagementsystem in EMAS integriert werden.
Darüber hinaus verlangt EMAS eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, die sowohl Korrektur- als auch Präventivmaßnahmen umfasst, und berücksichtigt Risikobewertungen inklusive geeigneter Gegenmaßnahmen. Interne Audits sowie Management-Reviews sind im Dreijahresrhythmus vorgesehen und decken damit die IED-Anforderungen vollständig ab.
Auch die Verifizierung ist sichergestellt: EMAS-Umweltgutachter sind gemäß Artikel 14a IED akkreditiert bzw. lizenziert. Schließlich erfüllt EMAS auch die hohen Transparenzanforderungen der IED, da Umwelterklärungen öffentlich zugänglich gemacht werden und so für eine offene Kommunikation sorgen.
Trotz vieler Schnittmengen mit der IED (Industrieemissions-Richtlinie) gibt es Bereiche, die durch EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) nicht vollständig abgedeckt werden.
Ein zentraler Unterschied liegt im Anwendungsbereich: Während EMAS auf Organisationen und Standorte ausgerichtet ist, bezieht sich die IED auf einzelne Anlagen. Besitzt ein Standort mehrere IED-Anlagen, können diese zwar gemeinsam in eine EMAS-Registrierung einbezogen werden, für die IED-Konformität müssen jedoch sämtliche Anforderungen auf Anlagenebene erfüllt sein.
Teilweise abgedeckt ist zudem der Bereich des Gefahrstoffinventars. Die IED fordert ein vollständiges Chemikalieninventar aller in der Anlage vorhandenen oder emittierten Gefahrstoffe, ergänzt durch eine Risikobewertung sowie eine Analyse möglicher Substitutionsoptionen. EMAS verlangt ein solches Inventar zwar nicht ausdrücklich, jedoch verfügen EMAS-registrierte Unternehmen in der Regel über Richtlinien für den Umgang mit Produkten und chemischen Stoffen sowie über Listen zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern.
Nicht abgedeckt ist schließlich der Transformationsplan, den die IED ab dem 30. Juni 2030 verbindlich vorschreibt. Dieser soll darlegen, wie eine Anlage im Zeitraum 2030 bis 2050 zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimaneutralen Wirtschaft beiträgt. Zwar sieht EMAS einen solchen Plan nicht vor, jedoch können die im Rahmen von EMAS entwickelten Umweltprogramme als Grundlage für die Ausarbeitung eines Transformationsplans genutzt werden.
Für EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)-registrierte Organisationen kann es sinnvoll sein, ihre bestehenden Strukturen gezielt weiterzuentwickeln, um die Anforderungen der IED (Industrieemissions-Richtlinie) vollständig abzudecken.
So kann es beispielsweise erforderlich werden, in der Umwelterklärung zusätzliche Angaben auf Anlagenebene aufzunehmen. Auch im Chemikalienmanagement könnten ergänzende Schritte notwendig sein, etwa die Berücksichtigung der spezifischen IED-Vorgaben zu Gefahrstoffinventaren.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Erstellung eines Transformationsplans zu beschäftigen. Ab 2030 wird dieser verbindlich gefordert und soll – basierend auf einem noch zu veröffentlichenden delegierten Rechtsakt – die langfristige Ausrichtung hin zu einer nachhaltigen, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft beschreiben.
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