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2
February
2022
1 Minute

Bundesministerium der Finanzen stellt Lösung für die KfW Gebäudeförderung vor

Förderung

Am gestrigen Dienstag, den 01.02.2022 gab das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer Pressemitteilung bekannt, dass eine Lösung für die KfW Gebäudeförderung steht.

Demnach haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Weiter heißt es, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. In Summe ist die Rede von 24.000 Anträgen, die nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft werden. Wird ein Antrag nach diesen Kriterien als förderfähig bewertet, wird er auch genehmigt, womit eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen gefunden wurde.

Um eine zukünftige Neuausrichtung der Gebäudeförderung komme man dennoch nicht herum. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages geben es vor: Eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude ist das Ziel.

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