Sprechen Sie uns an für eine
unverbindliche Erstberatung!
Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) - 50Hertz, Amprion, TenneT & Transnet BW - haben bereits im Dezember angekündigt, dass die Netzentgelte für das Jahr 2024 angehoben werden.
Aufgrund fortwährend hoher Kosten für Systemdienstleistungen infolge der Preissteigerungen auf den Energiemärkten ist zu erwarten, dass die Netzentgelte für das Jahr 2024 deutlich steigen werden. Zusätzlich fehlt die unterstützende Maßnahme der Bundesregierung zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte, wie von den Netzbetreibern betont. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen. Allerdings soll diese Regelung nun aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds wieder aufgehoben werden.
Die Netzentgelte für das Jahr 2024 werden im Vergleich zum Vorjahr doppelt so hoch ausfallen. Im Durchschnitt werden die Übertragungsnetzentgelte für 2024 bei 6,43 Cent pro Kilowattstunde liegen, während sie im Jahr 2023 noch bei 3,12 Cent pro Kilowattstunde lagen.
Die Erhöhung der Netzentgelte trifft große Teile des industriellen Mittelstands sowie private Verbraucher besonders hart, da die Gebühren über die Stromrechnungen eingezogen werden. Nur Großverbraucher könnten möglicherweise verschont bleiben, da sie reduzierte Netzentgelte entrichten.
Die Netzbetreiber erheben Netzentgelte für die Entnahme von Strom, die dazu dienen, die Instandhaltung und den Ausbau des Übertragungsnetzes zu finanzieren. Im deutschen liberalisierten Energiemarkt besteht sogar die Verpflichtung für die Netzbetreiber, Netzentgelte für die Durchleitung von Strom zu erheben. Die Einführung einheitlicher Netzentgelte für die Netzebene Höchstspannung und die Umspannebene Höchstspannung/Hochspannung seit 2023 basiert auf dem im Juli 2017 verabschiedeten Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) sowie der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte aus dem April 2018.
Die einheitlichen Übertragungsnetzentgelte auf Bundesebene resultieren aus der von der Bundesnetzagentur festgelegten Kostenbasis (Erlösobergrenze/EOG), den gesetzlich vorgeschriebenen und regulativen jährlichen Anpassungen sowie den prognostizierten Absatzmengen für das Jahr 2024.
Wir stehen Ihnen auch in herausfordernden Situationen zur Seite, wenn es um Ihre Energiebeschaffung geht. Falls Sie Fragen haben, freuen wir uns darauf, von Ihnen zu hören!