Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb
Die geplante Reform der Netzentgelte nach §19 StromNEV für industrielle Großverbraucher verzögert sich. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den ursprünglich für Januar angekündigten Entwurf zur Neuregelung bislang nicht veröffentlicht. Für energieintensive Unternehmen bedeutet das anhaltende Planungsunsicherheit, während der Druck zur Reform der Stromnetzentgelte stetig wächst.
Seit Jahren profitieren energieintensive Industrieunternehmen von individuellen Netzentgelten, die spürbare Entlastungen bei den Stromkosten ermöglichen. Diese Sonderregelung, geregelt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), endet spätestens zum 31. Dezember 2028. Ohne eine neue gesetzliche Anschlussregelung könnten auf viele Betriebe Mehrkosten in Millionenhöhe zukommen.
Die BNetzA plant im Rahmen der Netzentgeltreform eine grundlegende Neuausrichtung: Künftige Vergünstigungen sollen sich stärker an der Flexibilität im Stromverbrauch orientieren. Unternehmen sollen Anreize erhalten, ihren Energiebedarf netzdienlich zu steuern, also Strom vorrangig dann zu nutzen, wenn er im Netz verfügbar ist.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verschiebt den Entwurf zur Reform erneut. Grund dafür ist die noch laufende Auswertung der Rückmeldungen aus dem Konsultationsprozess. Ursprünglich war der Vorschlag für Januar 2024 angekündigt, dann auf März und später auf April verschoben. Inzwischen nennt die BNetzA keinen konkreten Veröffentlichungstermin mehr.
Besonders in der Chemie- und Grundstoffindustrie stoßen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) angestrebten Flexibilisierungspotenziale auf Kritik. Viele Unternehmen sehen in ihren hochkomplexen Produktionsabläufen nur begrenzte Spielräume, ohne Effizienz oder Wirtschaftlichkeit zu gefährden.
Zudem mangelt es der BNetzA bislang an belastbaren Daten: In ihrem Eckpunktepapier hatte die Behörde die Industrie aufgefordert, Verbrauchsprofile und Flexibilitätspotenziale offenzulegen - mit bisher geringer Resonanz
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