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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

29
December
2023
2 Min.

Neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit durch Änderungen des § 14a

Gesetzeslage

Die jüngsten Beschlüsse des Bundestags zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) versprechen eine sicherere und zuverlässigere Versorgung über das Niederspannungsnetz. Insbesondere die Modifikationen am §14a des EnWG, die am 09.11.2023 vereinbart wurden, sollen es in Zukunft ermöglichen, bei Überlastung aktiv ins Netz einzugreifen und die Leistung zu drosseln. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine effektivere Steuerung und Vermeidung von Netzüberlastungen zu gewährleisten. Die Neuerungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und anpassungsfähigen Energieinfrastruktur.

Neue Weichenstellung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Maßnahmen gegen drohende Überlastung des Niederspannungsnetzes

Angesichts der wachsenden Bedrohung durch eine drohende Überlastung des bestehenden Niederspannungsnetzes ergreift das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entscheidende Anpassungen. Insbesondere die zunehmende Belastung durch schnelle Verbräuche, wie sie beispielsweise bei Ladevorgängen von Elektroautos entstehen, stellt eine Herausforderung dar. Um dieser Gefahr zu begegnen, sind schnelle Ausbaumaßnahmen unumgänglich. Die notwendigen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollen somit sicherstellen, dass das Niederspannungsnetz der steigenden Nachfrage gewachsen ist und eine zuverlässige Energieversorgung auch in Zeiten erhöhter Belastung gewährleistet werden kann.

Schutz vor Überlastung: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betrifft Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen

In den Fokus der jüngsten Gesetzesänderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) rücken insbesondere Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos. Um einer drohenden Überlastung des Niederspannungsnetzes entgegenzuwirken, sieht die Regelung vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen in bestimmten Situationen gedrosselt werden können. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist jedoch eine vorherige vertragliche Einigung darüber, dass in bestimmten Fällen eingegriffen werden darf. Die Maßnahme wird nur dann ergriffen, wenn eine klare Gefahr der Überlastung des Niederstromnetzes besteht und eine Drosselung auf 4,2 kW vertretbar erscheint.

Die Prinzipien des Gemeinwohls stehen hierbei im Vordergrund, wobei das Ziel darin besteht, nur im höchsten Notfall einzugreifen. Dabei soll der Eingriff für die Verbraucher kaum bis gar nicht spürbar sein, um eine möglichst reibungslose Energieversorgung sicherzustellen.

Neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab 2024: Meldung, Smart Meter und mögliche Entlastung

Ab dem 01.01.2024 sollen die jüngsten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft treten. Ein zentraler Schritt dabei ist die Meldung der entsprechenden Betriebsmittel zu Beginn des Prozesses. Eine weitere Bedingung für das Eingreifen in das Netz ist die Verbreitung von sogenannten Smart Metern, die zeitgenaue Daten über den aktuellen Verbrauch liefern. Damit diese Maßnahme effektiv ist, sollten mindestens 20 % des betroffenen Gebietes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein, um die Gefahr einer Überlastung zu erkennen. Falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, dürfen Betreiber nur für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten und nicht länger als 2 Stunden in das Netz eingreifen.

Parallel dazu prüft die Bundesnetzagentur aktuell die Möglichkeit einer Entlastung der Netzentgelte. Diese Überlegungen zielen darauf ab, Betroffene im Falle eines Eingreifens zu entschädigen und eine ausgewogene Lösung im Interesse aller Marktteilnehmer zu schaffen.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schafft Fortschritt für sichere Energieversorgung

Die aktuelle Überlegung der Bundesnetzagentur bezüglich einer möglichen Entlastung der Netzentgelte zeigt das Bestreben, im Falle eines Eingreifens die Interessen der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen. Diese ganzheitlichen Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verdeutlichen den Fortschritt und die Ausrichtung auf eine sichere und zuverlässige Energieversorgung in Deutschland.

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