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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

19
October
2023
4 Min.

Novellierung der F-Gase-Verordnung - Europäische Union macht gemeinsame Sache bei der Klimaregelung

Gesetzeslage

In einer vierten und abschließenden Trilog-Verhandlungsrunde haben das Europäische Parlament und die EU-Staaten eine vorläufige Einigung erzielt, um die Regulierung bezüglich der Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gase) und ozonabbauenden Stoffen zu verschärfen. Diese neue F-Gase Verordnung baut auf den bestehenden EU-Gesetzen auf und soll bis 2050 zusätzliche Emissionen verhindern.

Welche Ziele berücksichtigt die F-Gase Verordnung?

Die neuen Regulierungen haben ein klares vor Augen: die Klimaziele der EU bis 2030 zu erreichen. Dazu gehört eine drastische Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent sowie die Erreichung von Klimaneutralität in ganz Europa bis 2050. Ein großer Schritt für die Umwelt und unsere Zukunft!

Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „F-Gase"?

Kälteanlagen sowie Wärmepumpen funktionieren mithilfe eines Kältemittels. Die meisten derzeit verbauten Anlagen nutzen hierfür sogenannte fluorierte Treibhausgase (F-Gase), welche sogar deutlich klimaschädlicher sind als CO₂. Es handelt sich um nicht natürliche Gase, die in diversen industriellen Anwendungen verwendet werden. Um das darzustellen, werden bei F-Gasen das sogenannte Treibhausgaspotenzial (GWP –Global Warming Potential) ausgewiesen.

Der GWP-Wert beschreibt die Erderwärmungswirkung über einen bestimmten Zeitraum, im Vergleich zu CO₂. Konkret also: Wenn ein F-Gas den GWP-Wert 150 trägt, heißt das, dass ein Kilogramm dieses Gases über 100 Jahre ungefähr 150-mal stärker zur Erderwärmung beiträgt als ein Kilogramm CO₂.

Maßnahmen zur Verringerung der F-Gase und ozonabbauenden Stoffe

Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erfüllen, sollen die Verwendung der sogenannten teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) – und damit die am häufigsten verwendeten fluorierten Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um massive 95 Prozent zunächst verringert und bis 2050 konsequenter Weise ganz auf Null gesetzt werden.. Zusätzlich werden strengere Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase ausschließlich in Geräten verwendet werden, für die keine adäquaten Alternativen existieren, und dass ausschließlich umweltfreundliche F-Gase eingesetzt werden, während bestimmte Gerätetypen vollständig auf den Einsatz von F-Gasen verzichten sollen. Gegenwärtig machen F-Gase auf EU-Ebene immerhin 2,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus.

Wie sieht die F-Gase Verordnung im Detail aus?

Gemäß der vorläufigen Einigung wird ab 2027 ein vollständiges Verbot von kleinen Monoblock-Wärmepumpen und Klimageräten (unter 12 kW) mit F-Gasen, die ein Erderwärmungspotenzial von mindestens 150 aufweisen, eingeführt. Der endgültige Ausstieg aus diesem Segment erfolgt bis 2032.

Was Split-Klimageräte und -Wärmepumpen betrifft, die F-Gase enthalten, haben sich die beiden Gesetzgeber auf ein vollständiges Verbot ab2035 verständigt, wobei für bestimmte Arten von Split-Systemen mit höherem Erderwärmungspotenzial die Fristen vorgezogen wurden. Es sind Ausnahmen vorgesehen, wenn diese Geräte zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen benötigt werden.

Des Weiteren beinhaltet die Verordnung ein neues vollständiges Verbot von Mittelspannungsschaltanlagen, die auf F-Gasen basieren, mit einem schrittweisen Ausstieg bis 2030, sowie ein Verbot von Hochspannungsschaltanlagen bis 2032. Ein Kaskadenprinzip wurde eingeführt, das Ausnahmen von den Verboten in Abhängigkeit von verfügbaren F-Gas-freien Alternativen ermöglicht. In diesem Rahmen wurden auch Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass Hochspannungsschaltanlagen im Notfall als letzte Option auf das sehr starke Treibhausgas SF6 zurückgreifen können, und Maßnahmenergriffen, um sicherzustellen, dass die Verbote nicht die Funktionalität der Stromnetze beeinträchtigen.

Zusätzlich sieht die vorläufige Einigung ein Verbot bestimmter Geräte für die Reparatur und Wartung bestehender Systeme vor. Ab 2025 sind Wartungsgeräte für Kühlgeräte, die F-Gase mit hohem Erderwärmungspotenzial verwenden, verboten, es sei denn, die Gase werden rückgewonnen oder recycelt. In diesem Fall besteht eine Ausnahmeregelung bis 2030. Ebenso ist ab 2026 ein vergleichbares Verbot für Wartungsgeräte von Klimaanlagen und Wärmepumpen geplant, wobei bei Rückgewinnung oder Recycling der Gase eine Ausnahmeregelung bis 2032 gilt.

Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen

In der EU ist die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten bereits untersagt. Um jedoch den Einsatz von ODS weiter zu reduzieren, hat die EU zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die speziell auf Produkte abzielen, in denen ODS in der Vergangenheit legal verwendet wurden.

  • Eine verstärkte Fokussierung auf die Rückgewinnung und Zerstörung von ODS aus Isolierschäumen während Renovierungs- und Abbrucharbeiten von Gebäuden soll den Großteil der zusätzlichen Emissionseinsparungen ermöglichen. Darüber hinaus wird auch die Verwendung von ODS in der chemischen Industrie strenger reguliert, um die angestrebten Zieleweiter voranzutreiben.
  • Durch ein modernisiertes Genehmigungssystem und die Abschaffung veralteter Quoten- und Registrierungsanforderungen profitieren sowohl die Industrie als auch die Behörden von effizienteren Verfahren und Kosteneinsparungen.

Neben der Einführung strengerer Regelungen legt die EU auch ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Durchsetzung und Überwachung. Dadurch wird es für Zoll- und Überwachungsbehörden einfacher, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und gegen den illegalen Handel mit Gasen und Chemikalien vorzugehen.

Was für Auswirkungen hat die F-Gase-Verordnung?

Zusätzlich zu den positiven globalen Auswirkungen, bewirkt die F-Gase Verordnung, dass das Exportverbot nicht nur den Markt für umweltfreundliche Geräte ankurbeln wird, sondern auch sicherstellen wird, dass Produkte mit einem hohen Treibhauspotenzial außerhalb der EU nicht mehr verkauft werden können. Die Verordnung gewährleistet auch, dass die EU nicht nur sämtliche Bestimmungen des Montrealer Protokolls einhält, sondern auch zusätzliche Maßnahmen ergreift, um die Emissionen weiter zu reduzieren.

Nicht zuletzt ist davon auszugehen, dass die verstärkte Einführung umweltfreundlicher Geräte zu einer merklichen Kostenersparnis für Verbraucher führen wird, da sowohl niedrigere Preise als auch eine verbesserte Energieeffizienz den Geldbeutel über die Lebensdauer der Geräte entlasten werden.

Ausblick: Die nächsten Schritte nach der vorläufigen Einigung zur F-Gase Verordnung der EU

Nach der vorläufigen Einigung der EU zur F-Gase-Verordnung bedarf es nun der formellen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat, bevor die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in Kraft gesetzt wird. Die Industrie beobachtet gespannt die nächsten Schritte und hofft auf eine konstruktive Umsetzung dieser wegweisenden Maßnahmen für eine grünere Zukunft.

Sie sind mit Ihrem Unternehmen betroffen und/oder sich nicht ganz sicher, was auf Sie zukommt? Sprechen Sie uns gerne an und wir schauen gemeinsam:

  1. Welchen Einfluss die Verordnung zu F-Gasen auf Ihr Unternehmen hat und
  2. Wie Sich sich effektiv auf die Umstellung vorbereiten können und welche alternativen Lösungen für Ihre Produktionsprozesse zur Verfügung stehen.

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