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29
July
2019
ca. 1 Min. Lesezeit

Positive Entwicklung zur EEG-Umlagebelastung auf Eigenstromnutzung

Gesetzeslage

Als Konsequenz des EuGH-Urteils zur beihilferechtlichen Einordnung des EEG 2012 vom 28.03.2019 befasst sich die nationale Gesetzgebung erneut mit der EEG-Umlagebelastung auf Eigenstromnutzung. Gemäß des Urteils stellt das EEG keinen beihilferechtlichen Tatbestand dar. Der Gesetzgeber überträgt diese Einstufung in Teilen auf das KWKG und beschließt eine gesetzestechnische Anpassung im Bundestag in der Nacht vom 26. auf 27. Juni 2019 in zweiter und dritter Lesung. Die erforderliche Zustimmung zu den Änderungen durch den Bundesrat wird in der Sitzung am 20.09.2019 erwartet.

Nach Zustimmung durch den Bundestag werden unter anderem nachfolgende Veränderungen rechtskräftig:

  • Die Betriebsstunden-bezogene Anpassung („3.500-Stunden-Restriktion“) der EEG-Umlagebelastung für KWK-Anlagen mit einer elektrischer Leistung zwischen 1 MW und 10 MW wird (mit wenigen Ausnahmen) aufgehoben.
  • Der Genehmigungsvorbehalt zur Verlängerung des KWKG wird aufgehoben.

Die offiziellen Dokumente (Bundestagsdrucksachen) finden Sie zum Nachlesen hier:

clearingstelle-eeg-kwkg

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