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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

24
November
2023
2 Min.

Strompreispaket für produzierende Unternehmen: Energie bezahlbar halten

Branchennews

Die anhaltend hohen Strompreise in Deutschland sind ein Dorn im Auge für Unternehmen aus sämtlichen Branchen. Der Vergleich mit vielen anderen Ländern verdeutlicht, dass die Kosten hierzulande überdurchschnittlich hoch sind. Dieser Umstand resultiert aus verschiedenen Faktoren, darunter Steuern und der CO2-Preis. Zudem macht sich die Tatsache bemerkbar, dass Deutschland nur über geringe Öl- und Gasvorkommen verfügt. Die Beschaffung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung gestaltet sich daher kostenintensiv. Selbst erneuerbare Energien werfen hierzulande vergleichsweise geringere Renditen ab als anderswo.

Die langanhaltende Kritik und Forderungen aus verschiedenen Bereichen haben die Bundesregierung dazu veranlasst am 09.11.2023, ein Konzept zur Senkung der Strompreise für die Wirtschaft, das Strompreispaket, vorgestellt. Diese Maßnahme kommt nicht nur dem Wunsch der Unternehmen entgegen, sondern soll auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und mögliche Produktionsverlagerungen zu verhindern.

Wie wirkt sich das neue Strompreispaket auf deutsche Unternehmen aus und welche Entlastungen sind geplant?

Die Bundesregierung hat sich auf Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt. Besonders Unternehmen mit stromintensiver Produktion werden von diesem Strompreispaket profitieren, welches auch das produzierende Gewerbe insgesamt entlasten soll. Eine zentrale Komponente dieses Pakets ist die gesetzliche Regelung zur Absenkung der Stromsteuer für die Jahre 2024 und 2025. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Strompreispaket nicht für den Handel, die Dienstleistungsbranche oder Verbraucher gilt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stromsteuerabsenkung für die genannten Jahre gesetzlich verankert wird. Eine Einigung besteht darüber, dass diese Absenkung für weitere drei Jahre verlängert wird, sofern im Bundeshaushalt für die Jahre 2026 bis 2028 eine entsprechende Gegenfinanzierung nachgewiesen werden kann.

Die Bundesregierung geht nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit das Strompreispaket so schnell wie möglich beschlossen werden kann.

Der umfassende Plan sieht einen Mix aus Steuersenkungen und Subventionen vor, insbesondere zugunsten der mittelständischen Industrie. Das Strompreispaket umfasst verschiedene Elemente, darunter bereits beschlossene Zuschüsse zu den Netzentgelten, die einen Teil des Strompreises ausmachen. Zusätzlich soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den in der EU zulässigen Mindestwert gesenkt werden. Dies erfolgt durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrags gemäß § 9b Stromsteuergesetz von derzeit 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh. Diese Regelung kommt nicht nur Großkonzernen zugute, sondern erstreckt sich auf alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

Strompreispaket: Entlastungen im Emissionshandel

Infolge der aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Strompreispakets werden die bisher gültigen Bestimmungen zum Spitzenausgleich aufgehoben. Die vereinbarten Entlastungen sind deutlich umfangreicher als der bisherige Spitzenausgleich und kommen nun allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes zugute. Eine erfreuliche Nebenwirkung dieser Umstellung ist, dass Unternehmen, die zuvor den Spitzenausgleich erhielten, künftig von Bürokratiekosten befreit werden, da für die neue Entlastung keine gesonderten Anträge mehr gestellt werden müssen.

Besonders positiv ist die Entwicklung für etwa 350 Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb besonders herausgefordert sind. Diese Unternehmen profitieren bereits von der Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds, eine Regelung, die nun für die nächsten fünf Jahre verlängert wird. Diese Verlängerung befreit die Unternehmen von den mit der Stromproduktion verbundenen CO2-Emissionshandelskosten. Zusätzlich entfällt der sogenannte Selbstbehalt, was die Entlastungswirkung weiterverstärkt.

Darüber hinaus wird die bestehende Regelung zum „Super-Cap“ für etwa 90 besonders stromintensive Unternehmen ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt. Diese Fortführung wird durch den Wegfall des Sockelbetrags ergänzt. Die Kombination aus Strompreiskompensation und „Super-Cap“ entlastet Unternehmen von den Kosten, die mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten in Verbindung stehen.

Diese Neuerungen signalisieren eine gezielte Unterstützung für das produzierende Gewerbe, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig Bürokratiekosten zu reduzieren.

Ihre Zukunft in Zeiten des Klimawandels: Wir stehen Ihnen zur Seite.

Falls Sie sich unsicher darüber sind, wie sich diese Entwicklungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden, dann sprechen Sie uns gern an und wir werfen gemeinsam einen Blick auf die kommenden Entwicklungen.

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