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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

14
June
2024
2 Min.

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen: Ein Schritt Richtung klimaneutrale und wettbewerbsfähige Industrie

Gesetzeslage

Wasserstoff spielt eine essenzielle Rolle, um Deutschland bis 2045 zu einem klimaneutralen Industrieland zu machen. Dies erfordert den Aufbau einer Infrastruktur für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz legt die Bundesregierung den Grundstein für einen raschen Auf- und Ausbau der Wasserstoff-Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 signifikant zu beschleunigen, da dieser in naher Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Umgestaltung der Industrie, im Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr sowie beim Umbau des Energiesystems spielen wird.

Das Gesetz vereinfacht Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff erheblich. Dies beinhaltet festgesetzte Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen, erleichterten vorzeitigen Maßnahmenbeginn, verkürzte Instanzenwege, beschleunigte Eilverfahren und vereinfachte Prüfverfahren für Elektrolyseure. Darüber hinaus sollen Wasserstoff-Infrastrukturprojekte als überragendes öffentliches Interesse betrachtet werden, was ihnen bei Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden eine besondere Bedeutung verleiht.

Insbesondere für die Dekarbonisierung der Stahlindustrie sind ausreichende Mengen an erschwinglichem Wasserstoff unverzichtbar. Umgekehrt kann die Stahlindustrie den effektivsten Beitrag zur Klimaneutralität leisten: Der Einsatz von einer Tonne klimaneutralem Wasserstoff ermöglicht die Einsparung von 28 Tonnen CO2 in der Stahlproduktion.

Wasserstoffstrategie: Erleichterung der Planung von Produktionsanlagen

Zusätzlich zur Gesetzesinitiative sollen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure durch eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vereinfacht und teilweise, insbesondere für kleine Elektrolyseure bis 5 MW, gänzlich entfallen. Die anstehende Baurechtsnovelle wird auch Erleichterungen für Elektrolyseure im Bauplanungsrecht bringen.

Diese Maßnahmen sind Teil der Wasserstoffstrategie, die sich auf vier Hauptziele konzentriert: die Sicherstellung der Verfügbarkeit von ausreichend Wasserstoff, den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur, die Etablierung von Wasserstoffanwendungen in Industrie, Verkehr und Energieversorgung sowie die Schaffung guter Rahmenbedingungen.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz markiert dabei einen bedeutsamen Schritt zur Verwirklichung dieser Ziele. Das Gesetz ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung des Wasserstoffhochlaufs: Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung erstmals Regelungen für die Planung und den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes sowie für seine Finanzierung geschaffen. Zudem wurde eine umfassende integrierte Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- und das zukünftige Wasserstoff-Transportnetz vorgelegt.

Doch der Gesetzesentwurf wird zunächst im Bundesrat und anschließend im Bundestag zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt.

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