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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

12
September
2025
3 Minuten

Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise

Branchennews

Das Bundeskabinett hat neue Schritte zur Entlastung von Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Weg gebracht. Geplant sind unter anderem eine Absenkung der Stromsteuer und finanzielle Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten. Mit der Anpassung des Energie- und Stromsteuergesetzes zahlen Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft künftig dauerhaft nur noch den auf EU-Mindestniveau reduzierten Stromsteuersatz. Zusätzlich sorgt ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten dafür, dass sowohl Unternehmen als auch private Haushalte bei den Netzentgelten entlastet werden.

Bereits am 6. August hatte die Bundesregierung die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen – ein weiterer Schritt, um die Energiekosten nachhaltig zu senken.

Wer profitiert von den Entlastungen?

Ab dem kommenden Jahr sinken die Stromkosten um rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr – in den nächsten vier Jahren entspricht das einer Entlastung von insgesamt 26 Milliarden Euro. Für die Unternehmen bedeutet das eine deutliche Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem beschlossenen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten werden alle Stromkundinnen und Stromkunden spürbar entlastet. Zudem wird die Stromsteuer dauerhaft für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Gemeinsam mit der bereits verabschiedeten Abschaffung der Gasspeicherumlage setzt die Bundesregierung damit einen Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen um. Von den Maßnahmen profitieren mehr als 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen energieintensive Industrien wie Chemie, Metall, Automobil und Maschinenbau. Aber auch zahlreiche lokale Betriebe – etwa Bäckereien, Fleischereien sowie Bau- und Handwerksunternehmen – werden von den Entlastungen spürbar profitieren.

Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wirkt sich zudem positiv auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher aus – und entlastet insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen.

Die beschlossenen Maßnahmen im Überblick

Mit den aktuellen Beschlüssen hat die Bundesregierung drei zentrale Schritte zur Senkung der Energiepreise auf den Weg gebracht. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft gesenkt. Für das Jahr 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, ab 2027 belaufen sie sich auf etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr. Ergänzend sorgen Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten dafür, dass sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar profitieren. Darüber hinaus enthält der Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes weitere Maßnahmen, darunter Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität, beim bidirektionalen Laden sowie bei der technologieoffenen Stromspeicherung. Damit werden Investitionen in die Ladeinfrastruktur gestärkt und die Transformation der Wirtschaft unterstützt.

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