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Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

3
August
2020
ca. 4 Min. Lesezeit

Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommt am 1. November 2020

Beratung

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – ist ein neues Regelwerk, in welchem energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien (EE) zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden festgelegt sind. Es tritt am 1. November 2020 in Kraft und soll dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern sowie Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Zudem werden darin die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes integriert. Demnach ist ab dem Jahr 2021 für alle Mitgliedstaaten verpflichtend, Neubauten nach dem Niedrigstenergiestandard zu errichten.

Was ersetzt das GEG?

Es wird einfacher, denn das kommende Gebäudeenergiegesetz führt gleich mehrere Regelwerke zusammen. In ihm werden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

Um die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland voran zu treiben, hat sich die Bundesregierung feste Ziele gesteckt. Im Klimaschutzplan 2050 wird u.a. festgehalten, dass bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Zur Umsetzung der Klimaschutzziele haben bisher das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG beigetragen. Da die drei Regelwerke nicht aufeinander abgestimmt waren, hat dies zu Schwierigkeiten geführt. Durch das GEG sollen diese behoben und ein zusammenfassendes Regelwerk geschaffen werden.

Was sind zentrale Inhalte des GEG?

Für einen schnellen, ersten Überblick, haben wir nachfolgend zentrale Inhalte und wissenswerte Aussagen des GEG für Sie zusammengetragen.

  1. Entbürokratisierung und Vereinfachung
  2. Zusammenführung von Regelwerken
  3. Neues Nachweisverfahren für Wohngebäude („Modellgebäudeverfahren“). Es kann ohne Berechnungen nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des GEG erfüllt werden.
  4. Transfer europäischer Vorgaben in nationales Recht
  5. Anforderungen für Neubauten und Sanierungen werden nicht weiter verschärft
  6. Endenergiebedarf eines Neubaus nach GEG sind weiterhin 45 bis 60 kWh pro m2 Nutzfläche
  7. Unterstützung bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030
  8. Neue Regelung für Heizungsanlagen
  9. Ab 2026 ist der Austausch eines Öl-Heizkessels nur dann möglich, wenn der Wärmebedarf anteilig durch die Nutzung von EE gedeckt wird.
  10. Die Nutzung von EE für den Neubau ist vorgeschrieben.
  11. Eine Ausnahme gilt für Bestandsgebäude, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung steht und die EE Nutzung technisch nicht möglich oder zu einer unbilligen Härte führt.
  12. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
  13. Neue Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards
  14. Bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus EE
  15. Bürger/innen werden von der Bundesregierung durch Förderungen unterstützt
  16. Energetische Gebäudesanierung wird steuerlich gefördert
  17. Investitionszuschüsse für Sanierungsmaßnahmen
  18. Fördermaßnahmen sowie Austauschprämien bei Heizungstausch und Umstiege auf klimafreundlichere Heizungsanlagen

Was sind wesentliche Änderungen durch das GEG?

  1. Änderung der Referenzgebäudebeschreibung
  2. statt Öl- jetzt Erdgas-Brennwertkessel
  3. wird um Gebäudeautomation erweitert
  4. Anforderungen an baulichen Wärmeschutz für Hallen über 4 m Höhe
  5. Ausnahme entfällt
  6. Von Pflicht zur anteiligen Nutzung von EE befreit
  7. Primärenergiefaktor von 0,6 angesetzt für:
  8. Biomasse (Biomethan) und biogenes Flüssiggas, wenn:
  9. dieses aus dem Netz bezogen wird,
  10. in KWK-Anlagen genutzt wird, oder
  11. ein Nachweis vom Einsatz des Lieferanten über ein Massebilanzsystem besteht.
  12. Mit Erdgas geheizte Neubauten, wenn:
  13. eine KWK-Anlage betrieben wird, oder
  14. eine Altanlage mit schlechter Energieeffizienz ersetzt wird.
  15. Im Energieausweis muss zukünftig die Treibhausemission genannt werden

Ausblick

Eine Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) und des Verbands für Wärmelieferung e.V. (VfW) im Hinblick auf mögliche Probleme des neuen GEG sowie mögliche Lösungsansätze finden Sie hier.

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