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‍Alexander Meyer B.Eng.
Teamleiter | Vertrieb

13
December
2020
ca. 1 Min. Lesezeit

Neues KWKG 2020 im August in Kraft getreten

Gesetzeslage

Am 13. August wurde das neue KWK-Gesetz (KWKG 2020) im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 37 (Seite 1853 – 1864) gleichzeitig mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht. Über das GEG berichteten wir bereits in unserem Newsfeed. Die Regelungen des neuen KWK-Gesetzes traten folglich am 14. August 2020 in Kraft. Einige Regelungen des KWKG 2020, wie z.B. die Einführung der Beschränkung der maximalen jährlich geförderten Vollbenutzungsstunden (VBh), treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Wir haben übersichtlich und kurz die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.

Wichtigste Änderungen für kleine und mittlere Anlagen sind folgende:

  • § 7 Absatz 3a, § 8 Absatz 1 KWKG: Neu in Dauerbetrieb gegangene Mini-KWK-Anlagen (
  • Betreiber von Mini-KWK-Anlagen (
  • § 8 Absatz 4 KWKG: Begrenzung der förderfähigen VBh wird auf die Jahre 2021 – 2024 gestreckt. Die Begrenzung auf 3.500 VBh pro Jahr gilt somit erst ab dem Jahr 2025.

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B.Eng Alexander Meyer

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